Vorschläge aus Sachsen erfolgreich in EU-Gremium

13.10.2021, 12:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ausschuss der Regionen unterstützt Forderungen von Staatsminister Schmidt

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist in seinem aktuell laufenden Plenum zwei Vorschlägen von Staatsminister Thomas Schmidt gefolgt. Der Minister hatte in dieser Woche in der Debatte um die Schaffung einer Europäischen digitalen Identität (EUid) zwei Änderungsanträge eingebracht. Außerdem meldete er sich in der Debatte zum Schutz geografischer Herkunftsangaben zu Wort, die für Sachsen von Bedeutung sind.

Mehr Schutz für Holzkunst aus dem Erzgebirge, Plauener Spitze & Co.

Was bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln schon seit langem möglich ist, will der AdR auch für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse erreichen – den Schutz geografischer Herkunftsangaben durch EU-Recht. »Der AdR hat die EU-Kommission aufgefordert, dazu eine Verordnung zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen«, so der Minister. »Für Sachsen würde das bedeuten, dass künftig nicht nur Lebensmittel wie Dresdner Stollen oder Oberlausitzer Biokarpfen eine geschützte geografische Herkunftsangabe erhalten können, sondern auch handwerkliche oder gewerbliche Erzeugnisse wie die traditionelle Holzkunst aus dem Erzgebirge, wie Sebnitzer Kunstblumen oder Plauener Spitze. Wir haben in Sachsen viele einmalige und traditionsreiche Erzeugnisse über unsere kulinarischen Spezialitäten hinaus. Sächsische Unternehmen würden sehr von diesem Schutz profitieren.«

Wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Europäischen digitalen Identität

Außerdem unterstützte der AdR die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Schaffung einer europäischen digitalen Identität. Mit einer »digitalen EUid-Brieftasche« sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Identität auch mobil nachweisen können, um auf Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung zugreifen, digitale Dokumente austauschen oder nur ein bestimmtes persönliches Merkmal nachzuweisen zu können, zum Beispiel ihr Alter. Dazu ist eine Anpassung der eIDAS-Verordnung notwendig. Der AdR legt in seiner Stellungnahme besonderen Wert auf die Datensicherheit, einfache technische Handhabung sowie die grenzübergreifende Nutzbarkeit.

Staatsminister Schmidt betonte im AdR: »Was wir jetzt beraten, wird hoffentlich in spätestens fünf Jahren jeder in der Tasche haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass dann ein Identitätsnachweis in einer digitalen EU-Brieftasche im Alltag von großem Nutzen sein wird. Wichtig ist, dass wir an das anknüpfen, was in den Mitgliedstaaten schon entwickelt wird.«

So seien die Hochschule Mittweida und die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden am Projekt »ID-Ideal« beteiligt, in dem an technischen Lösungen für das sichere Management digitaler Identitäten gearbeitet werde. »Die dabei erworbenen Kompetenzen sollten auch auf europäischer Ebene genutzt werden«, so der Minister.

Das Plenum nahm zwei von Staatsminister Schmidt gestellte Änderungsanträge an, die mit Expertise der Hochschule und dem Blockchain Competence Center in Mittweida erarbeitet wurden. Die Europäische Kommission soll prüfen, welche Regelungen für die Nutzung digitaler Identitäten durch Minderjährige oder im Vormundschafts- bzw. Betreuungsfall sowie für den Umgang mit digitalen Identitäten im Todesfall erforderlich sind, und inwieweit die EU durch die Bereitstellung einer zertifizierten Open-Source-Toolbox eine allgemeine technische Grundlage für eine digitale EUid-Brieftasche schaffen kann.

Hintergrund:

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in Brüssel ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union. Staatsminister Schmidt ist seit Juli 2020 ordentliches Mitglied. Der AdR trifft sich sechs Mal im Jahr zu seinen mehrtägigen Plenarversammlungen, die wegen der Corona-Situation hybrid – also vor Ort und virtuell – stattfinden.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Pressesprecher Frank Meyer
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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