Wissenschaftsminister der Länder dringen auf Ausbau der Digitalisierung der Hochschulen

24.06.2022, 16:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: »Digitalisierung und Verbesserung der Qualität in der Hochschullehre zwei Seiten derselben Medaille!«

Die Wissenschaftsminister der Länder sprechen sich für weitere Schritte in puncto Digitalisierung im Hochschulbereich aus. Auf ihrer Konferenz in Berlin haben sie Handlungsfelder wie u.a. die Möglichkeiten künftiger innovativer Lehrkonzepte und die Qualitätssicherung der Hochschullehre insgesamt identifiziert.

Diese sind aus Sicht der Wissenschaftsminister eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen im Zuge der Umsetzung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene. Hier ist das Ziel verankert, die Digitalisierung der Hochschulen mit einem Programm »Digitale Hochschule« weiter voranzutreiben. Die Digitalisierung im Hochschulbereich soll im Jahr 2022 einer der Arbeitsschwerpunkte der Wissenschaftsminister in der Kultusministerkonferenz sein.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagt dazu:
»Was alles möglich ist, wenn Hochschullehre konsequent mit digitalen Instrumenten und Formaten ausgebaut wird, hat man in den vergangenen Pandemiejahren gesehen. Digitalisierung und die Verbesserung der Qualität in der Hochschullehre sind zwei Seiten derselben Medaille! Es gilt, die Potentiale, die in der digitalisierten Lehre stecken, jetzt zu nutzen und eine Gesamtstrategie zu entwickeln... nicht um Präsenzlehre in der Zukunft zu ersetzen, sondern um die Präsenzlehre zukunftsfest zu machen.«

Ein weiteres wichtiges Thema bei der Wissenschaftsministerkonferenz in Berlin war die steuerliche Belastung, die wissenschaftlichen Einrichtungen entsteht, wenn sie Kooperationen eingehen.

Die Ministerrunde hat sich dafür ausgesprochen, dass etwa bei gemeinsamen Berufungen von Professuren, die sich zwei Einrichtungen teilen, keine Umsatzsteuer fällig werden darf. Dafür müsse eine nationale oder auch europaweite Ausnahmeregelung für den Wissenschaftsbereich gefunden werden, der im Interesse der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit gerade von Kooperation und Zusammenarbeit lebt. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Wissenschaftsminister daher insbesondere das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um wissenschaftliche Einrichtungen rechtssicher von der Umsatzsteuerpflicht auszunehmen und bis dahin die Anwendung des neuen § 2 b des Umsatzsteuergesetzes aufzuschieben.

Hintergrund:
Ab dem kommenden Jahr würde Umsatzsteuer fällig, wenn beispielsweise eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Wege einer Kooperation einen Forscher oder eine Forscherin beschäftigt, der oder die hauptamtlich an einer Hochschule angestellt ist. Die Forschungseinrichtung würde dann eine »Leihgebühr« an die Hochschule entrichten und die Hochschule müsste auf diese Einnahmen Umsatzsteuer entrichten. Die Wissenschaftsminister der Länder fürchten, dass deshalb künftig deutlich weniger Kooperationen angestrebt werden und so wichtige Forschungsvorhaben auf der Strecke bleiben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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