Ausschreibung zum 5. Sächsischen Inklusionspreis läuft

08.08.2022, 10:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sächsischer Inklusionspreis 2022 (© GSIB)

Preisfigur Oskar

Sächsischer Inklusionspreis 2022 (© GSIB)

Preisfigur Oskar

Preisfigur Oskar

Bewerbungen noch bis 31. August 2022 möglich

Die Bewerbungsfrist des vom Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Herrn Michael Welsch, ausgelobten Sächsischen Inklusionspreises 2022 läuft noch bis zum 31. August 2022.

Bewerbungen können in folgenden fünf Kategorien eingereicht werden:

  • Kategorie »Digitale Barrierefreiheit«

»Angebote zur Digitalen Barrierefreiheit im Freistaat Sachsen«

  • Kategorie »Tourismus«

»inklusiv (er) leben«

  • Kategorie »Kultur«

»Kultur gemeinsam gestalten«

  • Kategorie »Wohnen«

»Gemeinsam selbstbestimmt wohnen – Gemeinsam selbstbestimmt leben«

  • Kategorie »Kinder & Familie«

»Zusammenleben in Familie – Angebote für Eltern und Kinder«

In jeder Kategorie wird eine Preisträgerin bzw. ein Preisträger mit einem Preisgeld in Höhe von 1.500 EUR ausgezeichnet. Prämiert werden Beispiele gelungener Inklusion, die eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für jedermann eröffnen und den Prozess der Inklusion aktiv vorantreiben. Die Preisträger werden auf der Grundlage der Vorschläge einer vom Landesbeauftragten benannten Jury ermittelt.

Teilnehmen können alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Institutionen, Kommunen, Unternehmen etc., gleich welcher Rechtsform.

Der Sächsische Inklusionspreis 2022 steht unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler. Im Rahmen eines Festaktes im Plenarsaal des Sächsischen Landtages werden die fünf Preisträger am 2. Dezember 2022 im Beisein aller Bewerberinnen und Bewerber ausgezeichnet.


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