Messerangriff auf Taxifahrer

12.08.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 26-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einem 62-jährigen, in seinem Taxi sitzenden Taxifahrer am 25.05.2022 gegen 03:05 Uhr auf der Wendel-Hipler-Straße in Dresden unter Äußerungen von Drohungen und Zeigen eines Messers die Geldbörse einschließlich des darin enthaltenen Bargeldes in Höhe von 485 Euro und 20 Schweizer Franken entrissen zu haben, um sie für sich zu behalten. Beim Zurückziehen des Armes soll der Beschuldigte dem Taxifahrer mit dem Messer eine blutende Schnittverletzung am kleinen Finger zugefügt und die Verletzung billigend in Kauf genommen haben.

Der zunächst unbekannte Beschuldigte konnte nach intensiven Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei bereits kurze Zeit nach der Tat identifiziert werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 03.06.2022 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 10.06.2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand bei Begehung der Tat unter Bewährung. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
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