Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Vortäuschens einer Straftat

24.07.2024, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 31-jährige Tschechin wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Vortäuschens einer Straftat.

Die Beschuldigte soll am 28.10.2023 gegen 15:20 Uhr mit einem Pkw auf dem Meisenweg in Dresden gefahren und dabei gegen einen am linken Fahrbahnrand abgeparkten Pkw gestoßen sein. Hierdurch entstand ein Schaden an dem abgeparkten Pkw von ca. 11.500 Euro. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, die Unfallstelle verlassen zu haben, ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, obwohl sie den Unfall bemerkt und erkannt hatte, dass ein nicht völlig unerheblicher Fremdsachschaden entstanden war.

Eine Stunde später befragten Polizeibeamte die Beschuldigte wegen einer möglichen Beteiligung an dem Unfall auf dem Meisenweg. In diesem Rahmen soll die Beschuldigte bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, mit ihrem Pkw kurz zuvor den Grunaer Weg befahren zu haben. Dort habe im Kreuzungsbereich zur Winterbergstraße ein rotes Kraftfahrzeug verkehrswidrig gewendet und sei dabei gegen das von ihr geführte Fahrzeug gestoßen. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, diese Angaben bewusst wahrheitswidrig gemacht zu haben, um ihre Beteiligung an dem Verkehrsunfall auf dem Meisenweg zu verdecken. Wie von der Beschuldigten vorhergesehen und zumindest billigend in Kauf genommen, wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.

Die Beschuldigte ist bereits geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Sie hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die Beschuldigte im Strafbefehlswege eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro zu verhängen. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft Dresden beantragt, der Beschuldigten die Fahrerlaubnis zu entziehen, ihren Führerschein einzuziehen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von sechs Monaten festzusetzen.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
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