Kabinett hat Gutachten zur EU-Förderung in Sachsen ab 2028 beraten
09.06.2026, 13:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatskanzleichef Dr. Handschuh: »Die Zentralisierungsansätze der EU-Kommission lehnen wir ab. Die Förderpolitik der Zukunft braucht regionale Verantwortung, regionale Gestaltungsspielräume und eine Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen der ostdeutschen Länder.«
Dresden (9. Juni 2026) - Das sächsische Kabinett hat heute (9. Juni 2026) die Ergebnisse des Gutachtens zu den Wirkungsweisen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der Europäischen Union auf die EU-Förderung in Sachsen ab 2028 beraten. Der Projektleiter des Gutachtens, Prof. Dr. Joachim Ragnitz, vom ifo Institut – Niederlassung Dresden stellte den Mitgliedern der Staatsregierung die zentralen Erkenntnisse vor.
Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die künftige Ausgestaltung der Kohäsionspolitik im Kontext des Vorschlags der Kommission zur Einführung Nationaler und Regionaler Partnerschaftspläne sowie die Perspektiven Sachsens bei wettbewerblich vergebenen europäischen Förderinstrumenten.
Das Gutachten bestätigt die Bedeutung einer starken und eigenständigen europäischen Kohäsionspolitik. Die europäische Agrar-, Struktur- und Investitionsfondsförderung haben in Sachsen seit der Wiedervereinigung entscheidend dazu beigetragen, Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Forschungs- und Innovationskapazitäten zu stärken, Infrastruktur zu modernisieren und den wirtschaftlichen Aufholprozess des Freistaates erfolgreich voranzutreiben.
Das Gutachten warnt zugleich vor Bestrebungen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission, regionale Förderpolitik künftig stärker zu zentralisieren und Entscheidungskompetenzen von den Regionen auf die nationale Ebene zu verlagern.
Der Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten Dr. Andreas Handschuh, betonte: »Die Erfolgsgeschichte der europäischen Kohäsionspolitik darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Der wirtschaftliche Aufholprozess Ostdeutschlands ist noch nicht abgeschlossen. Wer Europa stärken will, darf seine Regionen nicht schwächen. Die Zentralisierungsansätze der EU-Kommission lehnen wir ab. Die Förderpolitik der Zukunft braucht regionale Verantwortung, regionale Gestaltungsspielräume und eine Berücksichtigung der spezifischen Herausforderungen der ostdeutschen Länder.«
Sachsen wird sich daher in den anstehenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2028–2034 für eine starke Rolle der Regionen und für eine angemessene Berücksichtigung der Belange und Bedarfe der ostdeutschen Länder einsetzen. Die Staatsregierung wird ihre Positionen gegenüber dem Bund und der Europäischen Kommission aktiv vertreten und dabei insbesondere die Europaministerkonferenz, die Ministerpräsidentenkonferenz der ostdeutschen Länder sowie die Ministerpräsidentenkonferenz als Foren nutzen.
Ziel ist und bleibt eine europäische Förderpolitik, die Wettbewerbsfähigkeit stärkt, Innovationstreiber ist, regionale Entwicklungschancen sichert und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa dauerhaft festigt.
Die Ergebnisse des Gutachtens verdeutlichen zudem, dass Sachsen trotz seiner wirtschaftlichen Erfolge und seiner starken Forschungslandschaft künftig mit einem zunehmenden Wettbewerbsdruck um europäische Fördermittel rechnen muss. Zugleich bestätigt das Gutachten die guten Voraussetzungen des Freistaates in zentralen europäischen Zukunftsfeldern wie Mikroelektronik, Halbleitertechnologien, Künstlicher Intelligenz, Quantentechnologien, Bioökonomie und industrieller Transformation.
Europa-Staatssekretär Dr. Handschuh: »Das Gutachten unterstreicht die Position der Sächsischen Staatsregierung mit großer Klarheit: Europa muss seine Investitionen in Regionen wie dem Freistaat Sachsen stärken, wo Innovation entstehen, industrielle Wertschöpfungsprozesse weiterentwickelt werden und neue Zukunftstechnologien auf eine hohe Ideendichte treffen. Die EU-Mittel der Förderperiode ab 2028 müssen dazu beitragen, aus Sachsen heraus einen konkreten Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der technologischen Souveränität und der Krisenresilienz Deutschlands und Europas zu leisten. Die wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse des Gutachtens sind für Sachsen von hohem strategischem Wert. Sie bilden eine wichtige Grundlage für unsere laufende Positionsbildung und für die Interessenvertretung des Freistaates in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen gegenüber dem Bund, den Ländern und der Europäischen Kommission.«
Der Freistaat Sachsen arbeitet derzeit an der Festlegung seiner Prioritäten für das Regionalkapitel im künftigen Deutschen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan als Grundvoraussetzung dafür, dass EU-Mittel ab 2028 weiterhin in adäquater Höhe nach Sachsen fließen. Diese Prioritäten werden maßgeblich darüber entscheiden, in welchem Umfang Sachsen in der neuen Förderperiode europäische Mittel für Investitionen in Innovation, Infrastruktur, Forschung, Fachkräfteentwicklung und wirtschaftliche Transformation einsetzen kann.
Sachsen erhält in der laufenden Förderperiode 2021–2027 rund 4,1 Milliarden Euro aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Damit verwaltet der Freistaat den größten Anteil an EU-Fördermitteln unter den deutschen Ländern.
Hintergrund
Das von der Sächsischen Staatskanzlei beauftragte Gutachten des ifo-Instituts – Niederlassung Dresden untersucht die Auswirkungen der Reformvorschläge der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 auf Sachsen. Es analysiert insbesondere die künftige Förderkulisse, die Rolle der Regionen im geplanten Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan sowie die Chancen Sachsens bei wettbewerblich vergebenen europäischen Förderprogrammen.
Anlage
Zusammenfassung des Gutachtens des ifo-Instituts – Niederlassung Dresden zu den Wirkungsweisen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union auf die EU-Förderung in Sachsen ab 2028