2,5 Millionen Euro für »Lieblingsplätze für alle«

19.12.2013, 12:38 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Freistaat Sachsen wird im Jahr 2014 insgesamt 2,5 Millionen Euro für das Investitionsprogramm Barrierefreiheit unter dem Motto »Lieblingsplätze für alle« ausgeben. «Wir möchten Menschen mit Behinderungen den Zugang ins Kino, in ein Museum, in die Volkshochschule oder ins Café – eben zu ihren Lieblingsplätzen – erleichtern. Daher wollen wir helfen, bestehende Barrieren abzubauen«, sagte Sachsens Sozialministerin Christine Clauß. Das Programm richtet sich an Einrichtungen des Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereichs, aber auch Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen können sich bewerben.

»Oft sind es kleine Veränderungen, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang erleichtern oder erst ermöglichen«, betonte die Ministerin. »Eine Rampe am Eingang oder eine breitere Tür können nicht nur für einen Menschen im Rollstuhl eine wichtige Hilfe sein, sie erleichtern auch der Familie mit Kinderwagen den Zugang. Und mit einer induktiven Höranlage könnten auch diejenigen Besucher einer Veranstaltung folgen, die ein Hörgerät benötigen«. Daher sind die Fördermittel gerade für kleine Investitionen von bis zu 25.000 Euro pro Projekt gedacht

Interessierte können sich an ihr zuständiges Landratsamt oder die Stadtverwaltung der Kreisfreien Stadt wenden. Diese erstellt unter Beteiligung des Behindertenbeauftragten oder -beirates eine Maßnahmeliste, beantragt beim Freistaat die Fördermittel und verteilt sie an die Betreiber der Einrichtungen. Die Kommune kann bei der Auswahl der Vorhaben eigene Schwerpunkte setzen. »Mir ist aber wichtig, dass die Betroffenen über den Behindertenbeauftragten und -beirat mit entscheiden, welche Einrichtung ihnen besonders wichtig ist«, betonte Clauß

»Wir haben uns bemüht, ein Verfahren zu finden, das für alle Beteiligten besonders einfach und unbürokratisch ist«, so die Ministerin weiter. So müssen sich weder der Landkreis noch die Stadt an der Finanzierung mit beteiligen. Gefördert werden können bis zu 100 Prozent der Baukosten, wenn das Vorhaben nicht mehr als 25.000 Euro kostet. Und schließlich kann auch ein Mieter oder Pächter eine Förderung beantragen, wenn der Gebäudeeigentümer dem Vorhaben zustimmt.

Frau Clauß betonte: »Wir möchten Barrieren in einem Bereich abbauen, in dem die Verantwortlichen entweder das Geld nicht haben oder weil sich für sie die Investition nicht lohnt. Damit wollen wir ein Zeichen setzen. Und wir wollen die Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen in unserem Land verbessern.«

In Sachsen leben mehr als 690.000 Menschen mit Behinderungen. Davon haben etwa 188.000 Menschen eine Beeinträchtigung des Bewegungsapparats, etwa 39.000 Menschen sind sehbehindert oder blind und ca. 30.000 Menschen sind hörbehindert. Sie alle stoßen im Alltag immer wieder auf Barrieren, auf Hindernisse und Schwierigkeiten. All diesen Barrieren ist eines gemein: Sie grenzen aus.

Weiterführende Informationen zum Investitionsprogramm sind auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unter www.soziales.sachsen.de/initiativprogramm zu enthalten.

Die Fördermittel sollen wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt werden: Jede Kommune erhält einen Sockelbetrag von 100.000 Euro. Der Rest des Geldes wird nach der Anzahl der schwerbehinderten Menschen nach der amtlichen Statistik verteilt. Daraus ergeben sich folgende Beträge:

Landkreis / Kreisfreie Stadt Pauschale
Dresden 245.100,00 €
Leipzig (Stadt) 244.200,00 €
Erzgebirgskreis 207.500,00 €
Landkreis Zwickau 200.000,00 €
Landkreis Bautzen 196.800,00 €
Landkreis Mittelsachsen 190.600,00 €
Landkreis Görlitz 189.400,00 €
Chemnitz 176.500,00 €
Landkreis Leipzig 175.500,00 €
Landkreis Meißen 173.200,00 €
Vogtlandkreis 172.800,00 €
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 169.800,00 €
Landkreis Nordsachsen 158.700,00 €
Summe 2.500.100,00 €


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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