Beglaubigungen jetzt auch bei Kammern und Hochschulen

27.01.2014, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Vernünftige Lösung für weniger Bürokratie!“

Das Kabinett hat eine Änderung der Beglaubigungsverordnung verabschiedet. Mit der neuen Regelung wird die Anzahl der Beglaubigungsstellen im Freistaat erhöht. Jetzt können auch Hochschulen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern Urkunden und Zeugnisse beglaubigen, die nicht von ihnen selbst ausgestellt wurden.

Innenminister Markus Ulbig: „Ein kleine Änderung mit großer Wirkung; mehr Beglaubigungsstellen bedeuten mehr Flexibilität. Wir verkürzen die Wege für alle Beteiligten in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung – gerade für mittelständische Unternehmen eine vernünftige Lösung!“

Das Recht, Urkunden und Zeugnisse fremder Behörden zu beglaubigen, galt bislang nur für Behörden und Gerichte des Freistaates sowie die Landkreise, Gemeinden und Verwaltungsverbände. Die neue Regelung gibt den Hochschulen, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern immer dann die Möglichkeit Urkunden fremder Behörden zu beglaubigen, wenn sie sachlich zuständig sind. Bspw. können Studienbewerber ihr Abiturzeugnis jetzt direkt bei der Hochschule beglaubigen lassen.


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