Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Naturschutz Schwerpunkte bei Förderung

11.03.2014, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum zur Anhörung freigegeben

Das Kabinett hat heute (11. März 2014) den Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 zur Anhörung freigegeben. Das Programm bestimmt, wie im Freistaat Sachsen die Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes eingesetzt werden sollen. „Der vorliegende Entwurf ist eine gute Grundlage für die Förderung von Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes sowie für die Entwicklung unserer ländlichen Gebiete“, sagte Staatsminister Frank Kupfer. „In der neuen Förderperiode stehen uns dafür rund 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wollen wir die erfolgreiche Förderpolitik von 2007 bis 2013 fortsetzen.“

Kupfer betonte, dass der Freistaat bei der Förderung für den ländlichen Raum an den wesentlichen Inhalten und Schwerpunkten der EU-Förderperiode 2007-2013 festhalten will. „Bei der ländlichen Entwicklung soll die Verantwortung für den Einsatz der Fördermittel auch weiterhin in den Regionen bleiben. Die Menschen vor Ort müssen auch in Zukunft entscheiden können, welche Projekte sie fördern wollen, um ihre Dörfer noch attraktiver und lebenswerter zu machen.“ In der neuen EU-Förderperiode sollen die einzelnen Regionen noch mehr Freiheiten erhalten. Konnten die Gebiete bisher aus einer Liste von Fördermöglichkeiten mit festgelegten Förderhöhen auswählen, so sollen sie künftig allein auf der Grundlage ihrer Strategie selbst entscheiden, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen. Mit einem Anteil von 40 Prozent an den Ausgaben des EPLR unterstreicht die sächsische Staatsregierung auch finanziell die große Bedeutung der ländlichen Entwicklung.

Gut 29 Prozent der Gelder des EPLR sind für die Förderung von flächenbezogenen Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen eingeplant. „Wir fördern damit den Erhalt und die klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft“, so der Minister. „Hier geht es unter anderem um den Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemitteln oder um die Schaffung von Lebensräumen für Wildpflanzen und Vögel.“

Für die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft sind rund 18 Prozent der Mittel vorgesehen. „Dabei wollen wir vor allem die Investitionen in die tiergerechte Haltung besonders unterstützen“, sagte Kupfer. „Landwirte, die zum Beispiel in mehr Platz, besondere Bodenbeläge, mehr Einstreu oder Beschäftigungsgeräte für ihre Tiere investieren, sollen zusätzlich zur Basisförderung einen 15-prozentigen Bonus erhalten. Hinzu kommen neue Förderangebote, mit deren Hilfe Innovationen aus der Forschung in die landwirtschaftliche Praxis vermittelt oder umgekehrt Ideen aus der landwirtschaftlichen Praxis wissenschaftlich weiterentwickelt werden können.

Die geplanten Fördermittel für Naturschutzmaßnahmen sollen sich im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode nahezu verdoppeln. 4,6 Prozent der Ausgaben stehen für Artenschutz- und Biotopschutzprojekte sowie für Schulungen von Landwirten bereit. Im Forstbereich werden vor allem der nachhaltige Waldumbau und die Waldkalkung unterstützt. Neu ist die vorgesehene Förderung von Waldbrandüberwachungssystemen.

Weitere Mittel werden für die Abfinanzierung von Verpflichtungen aus der zu Ende gegangenen Förderperiode sowie für die verwaltungstechnische Abwicklung des Programms eingesetzt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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