Achtung Medizinstudenten, letzter Aufruf!!! - Ausbildungsbeihilfe für kurze Zeit auch für Medizinstudenten im 3. und. 4. Semester möglich

30.03.2014, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Allgemeinmedizin hat Zukunft. Werden Sie Hausarzt in Sachsen! Wir unterstützen Sie dabei. Deshalb werden die Voraussetzungen für die Ausbildungsbeihilfe vorübergehend gelockert. In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Mai 2014 können sich auch Medizinstudenten im 3. und 4. Semester für das Programm ‚Ausbildungsbeihilfe‘ bewerben«. Dies teilte Christine Clauß, Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz heute in Dresden mit.

Der Freistaat Sachsen sucht dringend Hausärztinnen und Hausärzte. Deshalb werden diejenigen Studierenden gefördert, die bereit sind, sich nach Abschluss ihrer Facharztausbildung für Allgemeinmedizin in den ländlichen Regionen des Freistaates niederzulassen. Während des Studiums werden pro Monat 1.000 Euro gewährt. Außerdem lernt der Studierende die Tätigkeit eines niedergelassenen Arztes kennen, indem er 24 Tage pro Förderjahr den Praxisbetrieb begleitet.

Interessiert??? Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31. Mai 2014 an die

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Programm »Ausbildungsbeihilfe«
Schützenhöhe 12
01099 Dresden
Tel. 0351 8290-657
ausbildungsbeihilfe@kvsachsen.de

Über die Bewerbungen wird nach der Reihenfolge ihres Eingangs entschieden.

Weitergehende Informationen zum Programm „Ausbildungsbeihilfe“ erhalten Sie unter: www.gesunde-sachsen.de/ausbildungsbeihilfe-medizin.html und
www.kvsachsen.de/aktuell/foerderung/programm-ausbildungsbeihilfe/html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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