Vertrauliche Geburt für Schwangere mit Anonymitätswunsch ab 1. Mai möglich!

01.05.2014, 10:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das am 1.Mai in Kraft tretende Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt soll Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden, besser schützen. Ziel des Gesetzes ist es, heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie möglich zu machen und Fälle zu verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden.

Sachsens Sozialministerin Christine Clauß: »Es ist gut, dass Schwangere in großer seelischer Not nun die Möglichkeit erhalten, unter medizinischer Betreuung und gleichzeitiger Beibehaltung ihrer Anonymität entbinden zu können. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird Handlungs- und Rechtssicherheit für Schwangere, Beratungsstellen, Kliniken und Behörden hergestellt.«

Der Schwangeren wird mit dem neuen Gesetz für mindestens 16 Jahre Anonymität zugesichert. Ihre persönlichen Daten werden von einer zur Geheimhaltung verpflichteten Beratungsstelle aufgenommen und an einer zentralen Stelle verschlossen verwahrt. Ab dem 16. Lebensjahr hat das betroffene Kind die Chance, sein in der Verfassung garantiertes Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Herkunft wahrzunehmen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, das vorhandene, gut ausgebaute Beratungs- und Hilfesystem für Schwangere besser bekannt zu machen und durch Einrichtung eines bundesweiten Notrufes für Schwangere in psychosozialen Konfliktlagen einen zusätzlichen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Hilfe zu schaffen. In den Beratungsstellen werden Schwangere dabei unterstützt, ihre schwierige Situation zu bewältigen und das Kind anzunehmen oder notfalls zur Adoption freizugeben.

Die Beratung zur vertraulichen Geburt und die Begleitung der Frau erfolgt durch speziell ausgebildete Beratungsfachkräfte der Schwangerenberatungsstellen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird diese Aufgabe vorerst von zwei Schwangerenberatungsstellen sachsenweit wahrgenommen:

Beratungsstelle für Schwangere und Familien
DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.
Brandvorwerkstr. 36 a
04275 Leipzig
Tel: 0341/3035120

Schwangeren-, Familien- und Beratungszentrum »Neues Leben«
AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
Schaufußstr. 27
01277 Dresden
Tel.: 0351/3361107

Kostenloses, 24 Stunden erreichbares Hilfetelefon
»Schwangere in Not – anonym und sicher«: 0800 40 40 020


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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