Nach Google-Urteil: Verbraucherschutzministerin Christine Clauß begrüßt EuGH-Entscheidung
15.05.2014, 14:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
»Google ist nunmehr verpflichtet, Links in seinen Suchergebnissen zu streichen, wenn es von Verbrauchern begründet gefordert wird. Ich gehe davon aus, dass Google dies entsprechend des Urteils auch tut und die Verbraucher nicht wegen jeder Streichung vor Gericht ziehen müssen«, so Clauß.
In diesem Zusammenhang begrüßte heute Verbraucherschutzministerin Christine Clauß das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach ab jetzt von Suchmaschinenbetreibern wie Google in Bezug auf Namenssuchen nationale Datenschutzrichtlinien eingehalten werden müssen, da sie für die zusammengeführten Links verantwortlich sind.
Wenn nun von Google argumentiert wird, dass eventuell geforderte Löschungen mit immensen technischen Problemen verbunden seien, »dann ist das nicht mehr als eine vorgeschobene Behauptung«, erklärte die Ministerin.
»Wer eine Suchmaschine wie Google entwickeln kann, der wird auch das System für die Streichungen programmieren können«.
Am 15./16. Mai 2014 wird Sachsen auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Rostock anregen, dass die Frage des Umgangs mit persönlichen Daten durch die großen amerikanischen Internetkonzerne, besonders durch Facebook, auch bei den Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen thematisiert werden wird. Staatsministerin Clauß: »Deutsche und europäische Datenschutzbestimmungen müssen dann auch klar für diese Firmen gelten, damit der in Deutschland übliche Datenschutz nicht durch einen Serverstandort außerhalb Europas unterlaufen werden kann«.
»Die Freiheit im Netz darf gerade für die Großkonzerne nicht unbegrenzt sein«, betonte Ministerin Clauß. Sie wies aber auch darauf hin, dass Datensparsamkeit der wirksamste Schutz sei. »Ein nicht veröffentlichter Facebook-Text oder ein nicht ins Internet hochgeladenes Bild können eben nicht in falsche Hände fallen oder missbräuchlich verwendet werden«.