Bedienstete und soziale Netzwerke

03.06.2014, 12:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Private facebook Nutzung unbenommen“

Die private Nutzung von facebook ist den Bediensteten der Sächsischen Behörden außerhalb des Dienstes selbstverständlich unbenommen. Das Innenministerium hat einen Leitfaden in die Abstimmung gegeben, der vor dem Hintergrund des allgemeinen Dienstrechts bei der privaten Nutzung von sozialen Netzwerken sensibilisiert.

Innenminister Markus Ulbig: „Es geht nicht um Verbot, sondern um eine Haltung. Bei facebook gilt, was auch im echten Leben gilt: Dienstgeheimnisse bleiben geheim. Dann kann facebook auch Spaß machen.“

Grundlage des Leitfadens sind Bestimmungen des Allgemeinen Dienstrechts. Für die Bediensteten des öffentlichen Dienstes wirken bestimmte Pflichten gegenüber dem Dienstherrn auch im privaten Umgang. Beispielsweise Dienstgeheimnisse oder Datenschutz. Beides gilt in sozialen Netzwerken gleichermaßen wie im gewöhnlichen privaten Umgang.

Der Leitfaden befindet sich in der finalen Abstimmung. Als Empfehlung für die Bediensteten wird er anschließend an die Ministerien und Behörden gehen. Möglichkeiten der dienstlichen Fachkommunikation von Behörden über facebook werden durch den Leitfaden nicht geregelt. Die Polizei beispielsweise nutzt eine Fanpage im Rahmen der Nachwuchskampagne: https://www.facebook.com/polizeisachsen.karriere


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