Hochwasser 2013: 500. Förderbescheid für kommunale Verkehrswege

04.07.2014, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Juni-Hochwasser 2013 hat zahlreiche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur hinterlassen. Heute wurde der inzwischen 500. Förderbescheid für den Wiederaufbau der nach dem Hochwasser 2013 beschädigten Verkehrsinfrastruktur bewilligt. Diesen erhält die Gemeinde Zschorlau im Erzgebirgskreis. Die Mittel in Höhe von rund 233.000 Euro stehen für den Ersatzneubau der Brücke am Schmiedeberg über den Zschorlaubach zur Verfügung.

„Uns war es wichtig, die Instandsetzung der beschädigten Straßen und Brücken möglichst schnell und unkompliziert zu ermöglichen. Durch die vorzeitig ausgesprochene Förderunschädlichkeit konnten alle Maßnahmen ohne vorherige Bewilligung sofort angepackt werden“, so Staatsminister Sven Morlok. „Die Verkehrswege müssen funktionieren und sicher sein – deshalb hat die Instandsetzung der durch Hochwasser beschädigten Straßen, Brücken und Wege auch 2014 hohe Priorität für den Freistaat.“

Aktuell liegen rund 680 Förderanträge vor (Stand 3. Juli 2014). Der 500. Bescheid wird mit dem heutigen Tage bewilligt. Das Volumen der bislang bewilligten Förderanträge liegt bei insgesamt rund 39 Millionen Euro. Der Freistaat erwartet laut bestätigter Wiederaufbaupläne insgesamt einen Förderbedarf von rund 505 Millionen Euro für die Schadensbeseitigung an den kommunalen Verkehrswegen nach dem Hochwasser 2013.

Nach dem Juni-Hochwasser 2013 haben die Landkreise und die kreisfreien Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig 3.310 Schadensfälle in Höhe von rund 459 Millionen Euro an der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur (Straßen) gemeldet und sich vom Freistaat Sachsen in den Wiederaufbauplänen bestätigen lassen. Zusätzlich wurde pauschal ein Betrag in Höhe von zehn Prozent aufgeschlagen. Dieser dient zur Deckung von unvorhergesehenen Ausgaben, Baupreissteigerungen und zur eigenständigen Aussteuerung der Budgets.

Damit die Schadensbeseitigung in den sächsischen Landkreisen und Gemeinden unverzüglich starten konnte, hatte die Sächsische Staatsregierung die Förderunschädlichkeit ausgesprochen. So konnten alle Maßnahmen ohne vorherige Bewilligung sofort angepackt werden. Die Mittel werden aus dem Aufbauhilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel können noch bis 30. Juni 2015 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
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