Energiekosten bei Wohngeldreform berücksichtigen

15.07.2014, 11:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Wohngeld zügig an Realität anpassen“

Innenminister Markus Ulbig sieht den Bund in der Pflicht, die steigenden Energiekosten bei der Reform des Wohngelds zu berücksichtigen. Letzte Woche hatte Ulbig als Vorsitzender der Bauministerkonferenz das bundesweite Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen unterzeichnet. Dabei geht es um eine Partnerschaft zwischen Kommunen, Bauträgern und Vermietern, um Wohnraum im preislichen Mittelfeld zu schaffen. Neben der Miete spielen aber auch die Nebenkosten eine wichtige Rolle, damit Menschen bezahlbar wohnen können.

Innenminister Markus Ulbig: „Energiekosten sind die zweite Miete und für manchen die Sollbruchstelle um bezahlbar wohnen zu können. Der Bund kann hier mit einer zügigen Einführung der Heizkostenkomponente des Wohngelds Abhilfe schaffen.“

In Sachsen sind die Kosten für Haushaltsenergie zwischen 2008 und 2012 um 12,8 Prozent gestiegen, während sich die Nettomieten nur um 1,3 Prozent erhöhten. Von 2009 bis 2010 enthielt das Wohngeldgesetz des Bundes zusätzlich eine sogenannte Heizkostenkomponente, die dann allerdings gestrichen wurde. Das Wohnungspolitische Konzept „Wohnen in Sachsen 2020“ des Innenministeriums beinhaltet unter anderem die Forderung, die Heiz- und Energiekostenkomponente beim Wohngeld wiedereinzuführen.

Wohnungspolitisches Konzept „Wohnen in Sachsen 2020“:
http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/download/Bauen_und_Wohnen/WPK_0403.pdf

Das Innenministerium bietet für die Wohnraumförderung drei Programme an:
http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/8144.htm


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
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