Richtlinie Feuerwehrförderung mit Neuerungen

15.07.2014, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Teile des Expertenkonzepts zügig umgesetzt“

Innenminister Markus Ulbig hat heute dem Kabinett die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Richtlinie Feuerwehrförderung vorgelegt. Die Richtlinie wurde beschlossen. Mit den punktuellen Änderungen werden einige Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“, die aus Vertretern von Feuerwehren, Verwaltung und Landesverbänden besteht, umgesetzt.

Innenminister Markus Ulbig: „Die neue Richtlinie untermauert einige wichtige Bausteine aus dem Zukunftspapier der Expertengruppe. Der Freistaat Sachsen setzt auf eine Optimierung des Brandschutzes mit modernen Feuerwehren.“

Künftig müssen die Zuwendungsempfänger die Auswirkungen des Fördervorhabens auf die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr im Sinne der Brandschutzbedarfsplanung darstellen. Damit wird sichergestellt, dass Beschaffungen und Baumaßnahmen im Hinblick auf die bestehende Ausstattung der eigenen aber auch der benachbarten Feuerwehren notwendig sind.

Eine weitere Änderung betrifft die Erhöhung des Fördersatzes. Im Falle eines besonderen öffentlichen Interesses soll die Bewilligungsbehörde mit Zustimmung des Innenministeriums einen Fördersatz von bis zu 90 Prozent gewähren dürfen. Das betrifft z.B. Vorhaben, die die interkommunale Zusammenarbeit stärken. Bislang war die Beteiligung durch den Freistaat auf maximal 75 Prozent beschränkt.

Über Fördermittelanträge erhalten die Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen bis zum Jahr 2017 jährlich Zuwendungen in Höhe von 21 Millionen Euro für Beschaffungen (z.B. Geräte, Fahrzeuge) und Baumaßnahmen (z.B. Feuerwachen, Gerätehäuser).

Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“: http://bit.ly/1qKrKYi


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Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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