Verbraucherschutzbericht 2014 veröffentlicht

15.07.2014, 13:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»In den letzten drei Jahren sind wiederholt positive Entwicklungen im Verbraucherschutz zu verzeichnen gewesen. Der Internet-Handel ist verlässlicher geworden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst zustande, wenn die abschließenden Gesamtkosten auf einer Bestellfläche (Button) durch den Käufer bestätigt werden. Schließt ein Unternehmer mit Verbrauchern Verträge im stationären Handel ab, so muss er zukünftig umfassende Informationspflichten erfüllen. Eine Ausnahme besteht nur für gängige Geschäfte des täglichen Lebens. Im Mittelpunkt steht auch hier der Schutz vor verdeckten zusätzlichen Kosten. Hinzu tritt eine Neuregelung des Widerrufsrechts«, erklärte Verbraucherschutzministerin Christine Clauß anlässlich der Vorstellung des Sächsischen Verbraucherschutzberichtes in Dresden.

Es gilt aber auch, das hohe Niveau der vergangenen Jahre des funktionierenden sächsischen Verbraucherschutzsystems zu bestätigen. Ob in der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle einschließlich der professionellen Arbeit der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen oder den Aktivitäten des Staatsbetriebes für Mess- und Eichwesen, Sachsen hat die Erwartungen an staatliche Kontrollsysteme mehr als erfüllt.

Über die Arbeit der mit Verbraucherschutz betrauten staatlichen Stellen informiert der nunmehr vom Kabinett verabschiedete Verbraucherschutzbericht 2014, der ab sofort im Internet unter https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/22433 abgerufen werden kann.

Der Verbraucherschutzbericht gibt auch Aufschluss über die gute Qualität des sächsischen Trinkwassers und der Badegewässer bzw. öffentlichen Schwimmbäder.

Der Tierschutz findet genauso Beachtung wie die Arzneimittelsicherheit in Sachsen.

Großen Anteil an den guten Bewertungen der sächsischen Verbraucherpolitik hat die wesentlich durch den Freistaat Sachsen finanzierte Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Auch sie kommt im Bericht zu Wort. Information und Beratung sind in drei Beratungs-zentren, zehn Beratungsstellen incl. fünf Beratungsnebenstellen sowie 29 Energiebera-tungsstützpunkten möglich.


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