Verbraucherschutzministerin Christine Clauß: amtliche Kontrollen schützen den Verbraucher vom Grashalm bis zum Schnitzel

04.08.2014, 11:23 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Lebensmittelsicherheit beginnt mit der hohen Qualität und der Einhaltung der erforderlichen Standards bei den Futtermitteln«, sagte Verbraucherschutzministerin Christine Clauß heute in Wurzen bei der Vorstellung des Amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung-Berichts.Die Basis für diese Sicherheit seien die regelmäßigen Kontrollen, unterstrich Clauß.

Explizit verwies Ministerin Clauß auf die landesweit durchgeführten Überwa-chungsschwerpunkte, u.a. zur Hygienepraxis in gastronomischen Einrichtungen, zu sogenannten Lebensmittelimitaten, zu den Anforderungen an die Herstellung von Lebensmittelverpackungen oder auch zur Allergenkennzeichnung von Lebensmitteln.

Bei Meldungen über beispielsweise betrügerische Praktiken beim nichtdeklarierten Zusatz von Pferdefleisch zu Lasagne und deren grenzüberschreitender Vermarktung habe sich erneut gezeigt, dass die zuständigen sächsischen Verbraucherschutzbehörden auf außergewöhnliche Herausforderungen jederzeit angemessen reagieren könnten, machte die Ministerin deutlich. Dabei habe sich auch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) wieder sehr bewährt, die unverzüglich eine entsprechende Methode zum Nachweis der Tierart Pferd in Fleischerzeugnissen etablierte und anwendete.

Die »routinemäßige« amtliche Lebensmittelüberwachung sei durch die zuständigen kommunalen Behörden auch im Jahre 2013 auf dem bekannt hohen Niveau risikoorientiert durchgeführt worden, informierte Clauß. Dabei wurden nahezu 77.000 Inspektionsbesuche bei Lebensmittelunternehmen durchgeführt und dabei relevante Mängel oder »Verstöße« bei lediglich 1.991 Betrieben (5,5 Prozent der kontrollierten Betriebe) festgestellt. Dies zeige einmal mehr, dass die überwiegende Mehrheit der Lebensmittelunternehmer und –unternehmen sich am geltenden Recht orientiere. Möglicherweise sei dies aber auch eine Folge der wirksamen amtlichen Kontrollen, vermutete Clauß.

Mit einer Anzahl von nahezu 24.000 amtlich entnommenen und untersuchten Proben erfülle Sachsen auch weiterhin die hohen quantitativen Anforderungen des Lebensmittelrechts, betonte die Ministerin.


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