Regeln für Greening schnell festlegen

06.08.2014, 10:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kupfer: „Landwirte müssen planen können!“

Landwirtschaftsminister Frank Kupfer hat eine schnelle Klärung der Regeln für das sogenannte „Greening“ angemahnt. In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bot er Unterstützung an.

„Die Landwirte brauchen dringend verbindliche Regelungen zu den ökologischen Vorrangflächen. Sie müssen eigentlich schon jetzt wissen, welche Vorgaben für den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen gelten“, so Kupfer. „Im August beginnen die Landwirte den Raps zu säen. Die Planung für den Anbau aller anderen Früchte sollte jetzt eigentlich auch schon feststehen. Den Landwirten fehlen dafür aber die nötigen Informationen“.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU sieht ab 2015 ein sogenanntes „Greening“ vor, das die Landwirte unter anderem verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen als sogenannte ökologische Vorrangflächen zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel Streifen an Wald- oder Feldrändern ohne Produktion. Angebaut werden dürfen dort lediglich Zwischenfrüchte oder Eiweißpflanzen, wie Erbsen oder Ackerbohnen. Nur dann können die Landwirte die Direktzahlungen für die Bewirtschaftung ihrer Gesamtflächen erhalten.


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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

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