EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland: Sachsen ist vorbereitet
07.08.2014, 16:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Morlok: "Sächsische Unternehmen können sich auf Freistaat verlassen, Unterstützungsinstrumente stehen bereit – Gesprächsfaden zu Russland nicht abreißen lassen“
Angesichts der von der EU ausgesprochenen Wirtschaftssanktionen gegen Russland hat der Freistaat bereits Vorsorge getroffen, falls sächsische Unternehmen direkt betroffen sind.
"Der Freistaat Sachsen ist vorbereitet und könnte sächsische Unternehmen wirksam und schnell unterstützen. Bereits jetzt stehen die bewährten Instrumente wie beispielsweise das Bürgschaftsprogramm oder das Beratungszentrum Konsolidierung zur Verfügung und können kurzfristig aufgerufen bzw. in Anspruch genommen werden", erklärte Staatsminister Sven Morlok (FDP). "Durch direkte Gespräche des SMWA auf Leitungsebene wurden auch die Sächsische Aufbaubank und die Bürgschaftsbank dahingehend sensibilisiert, gegebenenfalls schnell und lösungsorientiert zu handeln. Für mögliche Arbeitsausfälle aufgrund von Engpässen bei der Zulieferung bzw. wegfallender Aufträge russischer Geschäftskunden kann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen. Aktuell kann Kurzarbeitergeld für längstens 12 Monate gewährt werden. Die Staatsregierung beobachtet die Entwicklung sehr genau, gegebenenfalls ist der Bund aufgefordert, entsprechende weitergehende Maßnahmen zu treffen."
Konkrete Auswirkungen der Sanktionen auf sächsische Unternehmen können beispielsweise der Wegfall oder die Stornierung von Aufträgen sein, die die Auslastung bzw. die Liquidität der Betriebe einschränken würden. Ähnlich würden sich beispielsweise Ausfuhrbeschränkungen auswirken, wenn bereits fertiggestellte Produkte nicht ausgeliefert werden können.
Staatsminister Morlok bekräftigte seinen Hinweis, den Gesprächsfaden zu Russland nicht abreißen zu lassen.