Freie Fahrt für den Bootstourismus und die Sportschifffahrt: Liberalisierung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung tritt Sonntag in Kraft

29.08.2014, 08:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am Sonntag treten die neuen, vereinfachten Regelungen der Sächsischen Schifffahrtsverordnung in Kraft. Das SMWA hatte die entsprechende Liberalisierung der Regelungen zur Stärkung der Sportschifffahrt und des Bootstourismus – beispielsweise an Elbe sowie den neuen Seenlandschaften rund um Leipzig und in der Lausitz – Anfang August durchgesetzt. Einen Tag nach der morgigen Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt gelten diese nun an den sächsischen Gewässern.

Damit können nun Segelboote sowie Sportboote bis 15 PS führerscheinfrei auf den sächsischen Gewässern geführt werden. Für das Führen kleiner Fahrgastschiffe mit bis zu 25 Plätzen reicht das kleine Fahrgastschifferpatent aus.

„Wir haben die Sächsische Schifffahrtsverordnung von unnötigen Einschränkungen befreit. Damit stärken wir den Bootstourismus und die Sportschifffahrt im Freistaat und kommen dem Wunsch der zahlreichen sächsischen Wassersportler, Unternehmer und Vereine nach“, erklärt Staatsminister Sven Morlok.

Derzeit erarbeitet das SMWA eine Förderrichtlinie, mit der unter anderem der Bau einer sportbootgerechten Infrastruktur unterstützt werden soll – z.B. bei der Errichtung von Steganlagen und Anlegeplätzen an der Oberelbe und Bootstankstellen. Mit jeweils einer Million Euro pro Jahr sollen im neuen Doppelhaushalt unter einem eigenen Titel neben Infrastrukturmaßnahmen auch die Qualifizierung des Fahrpersonals und die Arbeit von Vereinen gefördert werden, z.B. für die Wiedernutzbarmachung kleinerer Elbhäfen.
Die Maßnahmen sind Umsetzungsschritte des Anfang des Jahres durch Staatsminister Morlok vorgestellten „Aktionsprogramms Sächsische Schifffahrt“.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
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