Sichere Herkunftsstaaten

04.09.2014, 13:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Kommunen brauchen schnell Entlastung“

Innenminister Markus Ulbig begrüßt das Beratungsergebnis des Innenausschusses im Bundesrat zum Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Der Ausschuss empfiehlt dem Bundesratsplenum, dem Gesetz der Bundesregierung zuzustimmen. Mit dem Gesetz werden Bosnien Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt.

Innenminister Markus Ulbig: „Die vernünftige Unterbringung von Flüchtlingen aus Krisengebieten ist wichtiger Anspruch Sachsens. Wir müssen aber auch klar benennen, wo keine politische Verfolgung herrscht. Gerade die Länderkammer muss bei dieser Entscheidung die Perspektive der Kommunen im Blick haben, die überall in Deutschland die gleiche ist.“

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat bedeutet, dass Asylanträge aus den Staaten grundsätzlich als unbegründet betrachtet werden und Verfolgung gesondert geltend gemacht werden muss. Das Gesetz trägt dem Umstand Rechnung, dass weniger als zwei Prozent der Asylbewerber aus Serbien, Bosnien Herzegowina und Mazedonien anerkannt werden. Die Asylverfahren können wesentlich schneller abgeschlossen werden. Für die Unterbringungsbehörden bedeutet das eine wesentlich Entlastung. Der Anteil der Asylbewerber aus den drei Balkanstaaten betrug zuletzt im Juli 2014 ganze 20 Prozent.

http://www.bamf.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/20140815-0021-pressemitteilung-bmi-asylzahlen-juli.html

Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet, der Bundesrat hat das Vorhaben für den 19. September auf die Tagesordnung gesetzt. Der Innenausschuss des Bundestages hat am heutigen Tag Zustimmung zum Gesetz empfohlen.


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