Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2015 beantragen

15.10.2014, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab Oktober 2014 besteht für Lohnsteuerzahler die Möglichkeit, für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2015 einen Freibetrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss. Als Freibetrag können zum Beispiel erhöhte Werbungskosten bei Pendlern oder Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden.

Ausführliche Erläuterungen zum Antragsverfahren, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag gebildet werden kann, enthält die jährliche Publikation „Lohnsteuer – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“. Der Ratgeber für das Jahr 2015 ist wieder im Steuerportal www.steuern.sachsen.de zum kostenlosen Download bereitgestellt. Hier finden Sie auch die Antragsformulare zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.


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