Elterngeld Plus: »Ein weiterer Baustein zur Unterstützung von Familien mit Kindern«

28.11.2014, 10:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In der heutigen Bundesratssitzung hat Sachsen der Einführung des Elterngeldes Plus zugestimmt. Familienministerin Klepsch begrüßte die Entscheidung: »Damit schaffen wir mehr Wahlfreiheit für Familien. Es gibt Eltern eine weitere Möglichkeit, ihre berufliche und familiäre Situation aufeinander abzustimmen. Die flexibleren Elterngeldregelungen und der Partnerschaftsbonus lassen sich nun ganz individuell gestalten, sie entsprechen damit den Bedürfnissen und unterschiedlichen Lebensentwürfen unserer Familien.«

Viele Eltern möchten während der Elternzeit berufstätig bleiben, aber dennoch genügend Zeit für sich und ihre Kinder haben. Die erweiterte gesetzliche Regelung bietet variable Möglichkeiten für Teilzeiterwerbstätigkeiten mit Elterngeldbezug. Beide Elternteile können zukünftig statt eines Elterngeldmonats zwei Elterngeld-Plus-Monate in Anspruch nehmen. Damit sollen vor allem Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, länger von der Leistung profitieren. Das Elterngeld Plus wird durch einen Partnerschaftsbonus ergänzt, der aus vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten je Elternteil besteht.

Außerdem erhalten Eltern die Möglichkeit, die Elternzeit flexibler zu gestalten. Bis zu 24 nicht genutzte Elternzeitmonate können künftig zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht mehr erforderlich, sofern die Elternzeit nicht in drei oder mehr Abschnitte aufgeteilt wird.

Der Anspruch auf Partnerschaftsmonate für Alleinerziehende ist nicht mehr damit verbunden, welchem Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind zusteht. Der Elternzeitanspruch wird entsprechend dem Leitbild der gemeinsamen Sorge geregelt. Außerdem wird eine Zustimmungsfiktion für die Elternzeit beim Arbeitgeber eingeführt. Dem Arbeitgeber wird andererseits die Möglichkeit eingeräumt, eine dritte Zeitphase der Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen zu dürfen. Damit hat der Deutsche Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 19. September 2014 im Wesentlichen übernommen.


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