Höhere Entschädigung für kommunales Ehrenamt

01.12.2014, 13:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Engagement ist tragende Säule der Selbstverwaltung“

Innenminister Markus Ulbig hat die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher in Sachsen angehoben. Eine entsprechende Verordnung tritt am 1. Dezember in Kraft.

Innenminister Markus Ulbig: „Die ehrenamtlichen Bürgermeister sind eine tragende Säule unserer Kommunallandschaft. Ohne das Engagement könnte die kommunale Selbstverwaltung in Sachsen nicht gelebt werden.“

Mit der Regelung steigen die Entschädigungsbeträge um zehn Prozent. Damit werden sie dem zunehmenden Sachaufwand angepasst. Eine entsprechende Erhöhung der Aufwandsentschädigung gab es zuletzt vor sechs Jahren.

Bislang erhielt ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde mit über 1.000 bis 1.500 Einwohnern eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.150 Euro. Der Betrag steigt nun auf 1.270 Euro.

Am 1. Dezember tritt mit einer weiteren Verordnung eine Anpassung auch für hauptamtliche Bürgermeister in Kraft. So wird die monatliche Dienstaufwandsentschädigung in einer Gemeinde mit über 5.000 bis 10.000 Einwohnern von 236 Euro auf 260 Euro steigen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang