Wissenschaftsministerin begrüßt Landtagsauftrag für eine Studie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen

28.01.2015, 16:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die volle Zustimmung von Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange, findet der Auftrag des Sächsischen Landtags, mit einer Analyse zu ermitteln, wie Sachsens Hochschulen stärker auf die Bedürfnisse von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen eingehen können. Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU hatten diesen Antrag heute eingebracht.

Staatsministerin Dr. Stange erklärt: „Es geht darum, die Hochschulen in ihrer Aufgabe stärker als bisher zu unterstützen, konkrete Bedarfe zu erfassen und eine hochschulübergreifende, landesweite Strategie zur verbesserten Inklusion zu entwickeln. Wir brauchen alle Talente in unserer Gesellschaft und haben nicht das Recht, einzelne zurückzulassen. Jeder Mensch ist wertvoll.“

Laut letzter Sozialerhebung des Studentenwerkes haben 14 Prozent der Studierenden gesundheitliche Beeinträchtigungen. Bei der Hälfte davon, also bei sieben Prozent aller Studierenden, führt dies zu Erschwernissen beim Studium. Diese zu verringern und den Studierenden zu helfen, sei bereits heute Anliegen der Hochschulen. Bei den durch das Wissenschaftsministerium betreuten Bauvorhaben werde strikt auf Barrierefreiheit geachtet, so Ministerin Stange. Aber gerade beim Altbaubestand gebe es noch Barrieren wegzuräumen. Im Doppelhaushalt 2015/2016 seien mehrere Millionen Euro zur Verbesserung der Teilhabe von Studierenden sowie Mitarbeitern mit Behinderungen an Lehre und Forschung eingestellt. Dafür würden gezielt die Bafög-Mittel eingesetzt, die durch die hundertprozentige Finanzierung des Bundes frei wurden. Ministerin Stange erklärt: „Mit einer systematischen Sachstandsanalyse werden wir noch besser wissen, was wir konkret tun müssen. Nur auf Grundlage solider Informationen und einer gemeinsamen Strategie erreichen wir das Ziel, Inklusion in den nächsten zehn Jahren umfassend Wirklichkeit werden zu lassen.“

Der Antrag fordert, die Situation an den Hochschulen zu überprüfen, in wie weit sie den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranken gerecht wird. Darunter fallen bauliche Gegebenheiten, die Bedingungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen, Beratung und Interessenvertretung. Die Studie soll den Status quo ermitteln und Handlungsanweisungen geben. Mit diesem Wissen werden die Hochschulen in die Lage versetzt, einen Aktions- und Maßnahmeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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