Landesdirektion Sachsen gibt Ausblick auf die Schiffbarkeit der Tagebaugewässer im Leipziger Südraum

24.03.2017, 13:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Vizepräsidentin der Landesdirektion Sachsen, Frau Andrea Staude, hat anlässlich der 45. Sitzung der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland am 24. März 2017 über den aktuellen Stand der Herstellung der Schiffbarkeit auf den Tagebauseen im Leipziger Südraum informiert.

Gegenwärtig wird intensiv an den Verfahren zur Feststellung der Fertigstellung (FdF) gearbeitet. Die Feststellung der Fertigstellung der Tagebauseen ist die Voraussetzung für das Erreichen der allgemeinen Schiffbarkeit.

In den Verfahren ist umfassend zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Schifffahrt bereits vor der endgültigen Herstellung der Tagebauseen gegeben sind. Dabei sind die Belange des Umwelt-, Schifffahrts- und Bergrechts zu prüfen. Insbesondere die naturschutzrechtlichen Fachprüfungen erfordern längere Bearbeitungszeiträume, da hierzu umfangreiche Gutachten einzuholen sind. So sind beispielsweise regelmäßig umfassende Artenschutzfachbeiträge notwendig. Deren Bearbeitungsdauer liegt zwischen 12 bis 18 Monaten. Die übrigen Voraussetzungen lassen sich in kürzeren Abständen klären.

Der Stand hinsichtlich der Tagebauseen im Leipziger Südraum stellt sich wie folgt dar:

Zwenkauer See:

Das Naturschutzgutachten zum Zwenkauer See liegt zur Prüfung vor. Bis zum 30. Juni 2017 schließen die Naturschutzbehörden die Prüfung ab. Erst nach Vorlage des Prüfergebnisses lässt sich die abschließende Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung des Zwenkauer Sees für die allgemeine Schifffahrt erstellen.

Markkleeberger See, Störmthaler Kanal, Störmthaler See:

Das Naturschutzgutachten für die Gewässer im ehemaligen Tagebaubereich Espenhain (Markkleeberger See, Störmthaler Kanal, Störmthaler See) ist noch in Bearbeitung. Gemäß aktueller Zeitplanung kann frühestens im September 2017 mit dem Abschluss der Prüfung durch die Naturschutzbehörden gerechnet werden. Auch hier lässt sich erst nach Vorlage des Prüfergebnisses die abschließende Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung erstellen.

Cospudener See:

Die Vergabe des Auftrages zur Erstellung der naturschutzfachlichen Gutachten ist für April 2017 vorgesehen. Erst nach der Vergabe der Leistung kann der weitere Zeitplan konkretisiert werden. Die Prüfergebnisse für den Teil Naturschutz sind nicht vor Mitte 2018 zu erwarten.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang