Beihilfehöchstsätze für die Fördergebiete Dresden und Chemnitz sinken plangemäß

27.04.2017, 16:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die maximalen Fördersätze für Projekte der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft und gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RIGA) werden ab dem 1. Januar 2018 in den Regionen Chemnitz und Dresden sinken.
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Für kleine, mittlere und große Unternehmen betragen die Maximalfördersätze in diesen Regionen dann 30, 20 und 10 Prozent. Das sind jeweils fünf Prozentpunkte weniger als bisher. Fördersätze für den Landkreis Görlitz bleiben bis 2020 unverändert (40/ 30/ 20 Prozent für kleine/ mittlere/ große Unternehmen). Damit trägt die Richtlinie des Bundes, der ebenso wie der Freistaat Sachsen die Hälfte der Fördergelder zuschießt, den verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Regionen Rechnung.

Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit eines Vorhabens sowie für die Ermittlung des Beihilfebetrags ist der Zeitpunkt der Bewilligung der GRW-Förderung (Datum des Bewilligungsbescheids). Demnach besteht für das aktuell laufende Jahr 2017 noch die Möglichkeit auf Sicherung der aktuell geltenden höheren Fördersätze von 35, 25 und 15 Prozent für kleine, mittlere und große Unternehmen.

Die Sächsische Aufbaubank -Förderbank- (SAB) als Antrags- und Bewilligungsstelle des Freistaat Sachsens hat zugesagt alle bis zum 30. Juni 2017 eingehenden vollständigen Anträge zu den aktuell geltenden Förderkonditionen noch bis Jahresende 2017 zu bescheiden. Für Anträge, die nach dem 30. Juni 2017 bei der SAB eingereicht werden, kann aktuell keine Aussage getroffen werden, ob diese nach den derzeitig geltenden Konditionen oder nach den ab 1. Januar 2018 geänderten Förderkonditionen beschieden werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
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