Diskussion um Aufhebung des Abschiebeverbots nach Syrien

07.12.2017, 14:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Integrationsministerin Petra Köpping: „Humanitär bedeutsame Entscheidung nicht überstürzen“

Aufgrund der Einrichtung von Schutzzonen für Flüchtlinge in Syrien und der damit verbundenen freiwilligen Rückkehr geflüchteter Menschen in das Krisenland, diskutieren Politikerinnen und Politiker in Deutschland derzeit darüber, ob die Aufhebung des Abschiebeverbotes angezeigt ist. Sachsen und Bayern planen, eine Neubewertung der syrischen Sicherheitslage zu beantragen und den Abschiebestopp nicht über den 30. Juni 2018 hinaus zu verlängern.

Dazu die sächsische Integrationsministerin Petra Köpping: „Von Sachsen aus lässt sich weder beurteilen, noch beschließen, ob Syrien ein sicheres Land ist. Ich war kürzlich bei einer Informationsreise über syrische Geflüchtete im benachbarten Jordanien. Die Expertinnen und Experten mit denen ich gesprochen habe, haben mir versichert, dass die Situation in Syrien keineswegs so sei, dass man dorthin abschieben könne. Ich appelliere daher dringend an die zuständigen Innenminister, bei dieser humanitär bedeutsamen Entscheidung, nichts zu überstürzen. Syrien ist ein Land, welches vom Krieg und vom Terror geprägt ist. Niemand kann die Verantwortung dafür übernehmen, dass abgeschobene Menschen dort in Sicherheit sind.“


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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