Staatsministerin Barbara Klepsch bei der 6. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V

15.12.2017, 15:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Barbara Klepsch leitete heute als Vorsitzende die 6. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V im Freistaat Sachsen. Das Gemeinsame Landesgremium hat sich in seiner 6. Sitzung mit dem Versorgungs- und Ärztebedarf bis zum Jahr 2030 befasst. Das Gremium hatte eine Expertengruppe beauftragt, dass von Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung 2016 erarbeitete Gutachten auszuwerten und zwei Modellregionen mit Handlungs- und Entwicklungsbedarf und Erprobungspotenzial vorzuschlagen. Ausgewählt wurden Marienberg und Weißwasser.

»Wir wollen in den ausgewählten Regionen Maßnahmen erproben, die geeignet sind, eine zukunftsfähige gute medizinische Versorgung sicherzustellen«, sagte Gesundheitsministerin Klepsch.

Hintergrund:

Im Freistaat Sachsen wurde das Gemeinsame Landesgremium nach Maßgabe des § 90a SGB V bereits am 10. April 2013 eingerichtet. Das Ziel der Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums ist die Optimierung der medizinischen Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Das Gemeinsame Landesgremium kann hierzu Empfehlungen abgeben. Diese richten sich insbesondere an die Landesausschüsse, den Krankenhausplanungsausschuss sowie die Staatsregierung. Das Gemeinsame Landesgremium setzt sich zusammen aus 13 Mitgliedern und 2 Patientenvertretern. Staatsministerin Barbara Klepsch führt den Vorsitz.


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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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