Eckwerte für den Doppelhaushalt 2019/2020

12.03.2018, 15:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dresden (12. März 2018) Die Staatsregierung hat auf ihrer Klausur in Nimbschen die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen.

Im Freistaat Sachsen werden auch weiterhin durch eine solide und vorausschauende Haushaltspolitik die Grundlagen für eine handlungsfähige Politik und eine gute Zukunft des Landes geschaffen.

Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Mit den beschlossenen Eckwerten reagieren wir auf die vor uns stehenden gesellschaftlichen Herausforderungen und machen den Freistaat wettbewerbsfähig und fit für die Zukunft. Schwerpunkte der Investitionen werden die Bildung unserer Kinder, innere Sicherheit, Digitalisierung und der ländliche Raum sein. Damit werden wir unsere Versprechen aus dem Zukunftspaket für Sachsen auf eine finanzielle Basis stellen und umsetzen können.“

Stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Für mich hat Haushaltspolitik ein prioritäres Ziel: Wir wollen die Situation der Menschen in Sachsen ganz konkret verbessern. Wir wollen die anstehenden Probleme lösen und in die Zukunft investieren: Breitbandausbau, Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, Investitionen in Bildung, Forschung und Stärkung der inneren und sozialen Sicherheit. Nur so wird es uns gelingen, das Grundvertrauen der Sachsen in die Politik wieder herzustellen und den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken.“

Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Die Eckwerte liefern eine gute Grundlage für die weiteren Haushaltsberatungen. Wir halten an den bewährten Grundsätzen der sächsischen Haushaltspolitik fest: niedrige Schulden, hohe Investitionen, Zukunftsvorsorge. Gleichzeitig setzen wir politische Akzente bei Bildung, innere Sicherheit und ländlicher Raum.“

Insgesamt wird eine auch im Ländervergleich hohe Investitionsquote zur weiteren Entwicklung des Landes angestrebt. Entsprechend der Sächsischen Verfassung und der erstmals ab 2020 für alle Bundesländer geltenden Schuldenbremse wird der Freistaat keine neuen Schulden aufnehmen. Es wird darüber hinaus eine jährliche Tilgung in Höhe von 75 Millionen Euro vorgesehen. Der Bestand der Haushaltsausgleichsrücklage – sobald Finanzierungsmöglichkeiten im Haushaltsvollzug entstehen – wird erhöht.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren. Unter Hinzuziehung sachkundiger Experten wird eine entsprechende Kommission eingesetzt. Die Ressorts werden beauftragt, den verstärkten Einsatz von zweckgebundenen Pauschalen an die kommunale Ebene mit dem Ziel zu prüfen, bisherige Förderprogramme zu ersetzen.

Es wird angestrebt, den Anteil der Personalausgaben im Verhältnis zu den Gesamtausgaben nicht anwachsen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass der Personalkörper im Freistaat Sachsen nicht größer als im Jahr 2018 wird und eine auch im Ländervergleich effiziente und moderne Aufgabenerledigung gewährleistet ist. Ausnahmen können zu Gunsten der Schwerpunktbereiche wie unter anderem Bildung, innere Sicherheit und Personalpool "Demografie" ermöglicht werden.

Um auch im Lichte dieser Herausforderungen die Verwaltung bürgerfreundlich und effizient ausgestalten zu können, ist eine kritische und umfängliche Betrachtung aller wesentlichen Aufgaben und Prozesse erforderlich. Hierfür wird durch die Staatskanzlei mit dem SMF unter Beteiligung der zuständigen Ressorts und unter Hinzuziehung externer Experten (insbesondere Verwaltungspraktikern) der künftige, aufgabenorientierte Personalbedarf unter Beachtung länderübergreifender Vergleichsdaten ermittelt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
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