Sachsen fördert externe Industrieforschung

16.03.2018, 09:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das „ICM – Institut Chemnitzer Maschinen- und Anlagenbau e. V.“ profitiert als erste Einrichtung von der neuen Förderung im Freistaat

Im Herbst 2017 hatte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) im Rahmen seiner Technologieförderung eine neue Regelung zur Förderung von Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Kraft gesetzt. Einem Aufruf des SMWA zur Antragstellung waren zehn Einrichtungen gefolgt. Das ICM – Institut Chemnitzer Maschinen- und Anlagenbau e.V. erhält nun als erste Einrichtung dieser Art eine Investitionsförderung in Höhe von knapp 400.000 Euro.

„Ich freue mich, dass die neue Förderung auf eine rege Nachfrage von Seiten der gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen trifft und dass wir nun den ersten Förderbescheid ausreichen können. Das ICM ist eine erste Adresse in Sachsen, wenn es um Forschungsdienstleistungen für den Maschinen- und Anlagenbau geht. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem neuen Instrument einen spürbaren Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft des ICM, aber auch all der überwiegend mittelständischen Unternehmen leisten, mit denen das ICM zusammenarbeitet. Das ist gut für den gesamten Technologie- und Wirtschaftsstandort Sachsen“, erklärt der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Für die Förderung von rechtlich selbstständigen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind, stehen insgesamt sieben Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Damit kann der Freistaat Sachsen Investitionen fördern, die die Einrichtungen für sogenannte nichtwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Die neue Fördermöglichkeit ist so konzipiert, dass die Industrieforschungseinrichtungen sie auch mit Investitionszuschüssen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) für den Teil der wirtschaftlich genutzten Investitionen kombinieren können. Auf diese Weise erhält das ICM für seine geplanten Investitionen in Höhe von 550.000 Euro einen Zuschuss von 346.500 Euro nach den neuen Regelungen der Richtlinie Landes-Technologieförderung sowie einen GRW-Zuschuss in Höhe von 41.500 Euro.

In den letzten drei Jahren hat das ICM ein neues Maschinenkonzept einer hydraulischen Presse entwickelt. Die Anlage soll künftig verschiedene Fertigungsverfahren für hochpräzise Bauteile abbilden können. Auf dieser Anlage lassen sich verschiedene Verfahren realisieren, z. B. Innenhochdruck-Umformen, Presshärten und Tiefziehen. Dies ermöglicht eine deutlich höhere Flexibilität in der Fertigung und schafft die Voraussetzung, verschiedene Verfahren zu kombinieren, um effiziente Produkte neu zu entwickeln und herzustellen. Das ICM will das geplante Umformzentrum als Demonstrator sowie für weitere Forschungen und Aufträge nutzen. Die Förderung leistet einen Beitrag zur Sicherung von 49 Arbeitsplätzen beim ICM.

Hintergrundinformationen

Zum ICM
Das ICM – Institut Chemnitzer Maschinen- und Anlagenbau e.V. steht seit 1992 für Innovationen und Systemlösungen speziell für den Maschinen- und Anlagenbau. Insbesondere im Bereich des Sondermaschinenbaus zeigen sich die Stärken des Instituts. Durch seine Forschungs- und Entwicklungsarbeit trägt das ICM maßgeblich zur Gestaltung des Stands der Technik bei. Im Fokus stehen die Verbesserung der Produktqualität und die Erweiterung der Funktionalität, die Steigerung der Material- und Energieeffizienz, die Erweiterung der Verfahrensgrenzen bekannter Technologien und Maschinen sowie die Entwicklung neuartiger Maschinen- und Anlagensysteme.
Der seit 1992 als Forschungseinrichtung gemeinnützig tätige Verein hat sich in den Jahren seines Bestehens zu einem wichtigen Partner seiner Mitgliedsbetriebe und der regionalen Wirtschaft entwickelt.

Zum Förderbaustein
Mit dem neuen Förderbaustein „Investitionen gemeinnütziger externer Industriefor-schungseinrichtungen“ der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung) kann der Freistaat Sachsen Investitionsvorhaben sächsischer Industrieforschungseinrichtungen fördern. Dazu zählen zum Beispiel das Kunststoff-Zentrum (KUZ) in Leipzig, das Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK) in Dresden oder das Sächsische Textilforschungsinstitut (STFI) in Chemnitz. Insgesamt gibt es in Sachsen 27 derartige Einrichtungen.
Das SMWA kann damit Vorhaben unterstützen, für die bisher keine Fördermöglichkeiten des Bundes oder des Landes bestanden. Dies betrifft Neuinvestitionen in Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen mit Investitionsvolumina deutlich oberhalb der Fördergrenzen des Förderprogramms „INNO-KOM“ des Bundeswirtschaftsministeriums und Investitionen in die FuE-Grundausstattung sowie in Bauinfrastrukturen.
Die Höchstfördersätze liegen in Abhängigkeit von den Details des Vorhabens zwischen 50 und 100 Prozent. Ergänzend besteht für gewerblich genutzte Investitionen dieser Forschungseinrichtungen die Möglichkeit einer Förderung von bis zu 50 Prozent gemäß den Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Anträge nimmt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) jederzeit entgegen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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