Staatsministerin Barbara Klepsch bei der 7. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V

16.03.2018, 16:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Barbara Klepsch leitete heute (16. März 2018) in Dresden als Vorsitzende die 7. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V im Freistaat Sachsen.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hat durch das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (ZI) ein Gutachten zum vertragsärztlichen Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen im Jahr 2030 erstellen lassen. Die Mitglieder des Gemeinsamen Landesgremiums haben die Empfehlung ausgesprochen, in Auswertung und auf der Grundlage des ZI-Gutachtens Mittelbereiche zu identifizieren, für die mit Blick auf das Jahr 2030 ein hoher Entwicklungs- und Handlungsbedarf zu erwarten ist.

Im Ergebnis hat eine Expertengruppe die Regionen Marienberg und Weißwasser herausgearbeitet, die mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen besonders für die Umsetzung der Ziele des Gemeinsamen Landesgremiums geeignet sind.

„Wir wollen in den ausgewählten Regionen Marienberg und Weißwasser Maßnahmen erproben, die geeignet sind, eine zukunftsfähige gute medizinische Versorgung sicherzustellen. Dazu bedarf es einer engen Abstimmung der beteiligten Akteure mit den kommunalen Vertretern“, sagte Gesundheitsministerin Klepsch.

Heute hat das Gemeinsame Landesgremium in seiner 7. Sitzung die von einer Expertengruppe weiter detaillierten Zeit-Maßnahmen-Pläne zur Kenntnis genommen und ein Lenkungsgremium eingerichtet. Dieses wird die Koordinierung der Arbeitsgruppen in den Regionen, die Priorisierung der Projekte durchführen und das Fortschreiten des Gesamtvorhabens überwachen. Das Lenkungsgremium bestimmt zu den Zeit-Maßnahmen-Plänen der einzelnen regionalen Projekte die Meilensteine, anhand derer der Fortschritt in den Projekten festgestellt werden kann. Mit der Umsetzung kann jetzt begonnen werden.

Die Beschlüsse können in Kürze auf der Internetseite des SMS eingesehen werden.

Hintergrund:

Im Freistaat Sachsen wurde das Gemeinsame Landesgremium nach Maßgabe des § 90a Abs. 1 SGB V bereits am 10. April 2013 eingerichtet. Das Ziel der Tätigkeit des Gemeinsamen Landesgremiums ist die Optimierung der medizinischen Versorgung an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Das Gemeinsame Landesgremium setzt sich zusammen aus 13 Mitgliedern und 2 Patientenvertretern. Staatsministerin Barbara Klepsch führt den Vorsitz. An der heutigen Sitzung waren haben erstmals Vertreter des Sächsischen Gemeindetages und Landkreistages als Dritte mit beraten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang