Zwangsadoption zwischen 1966 und 1990

23.05.2018, 16:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Barbara Klepsch im Gespräch mit der „Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR“

Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch hat heute (23. Mai 2018) auf Einladung des Vereins Erkenntnis durch Erinnerung e.V. an einer öffentlichen Diskussion zum Thema „Zwangsadoption in der DDR“ in der Gedenkstätte Bautzner Straße in Dresden teilgenommen.

„Das Thema ‚Zwangsadoption in der DDR‘ ist ein sehr schmerzhaftes Thema, das auch 28 Jahre nach der friedlichen Revolution an Brisanz und Aktualität nichts verloren hat. Mir ist es deshalb sehr wichtig, dass wir uns diesem Thema verstärkt annehmen“, sagte Staatsministerin Barbara Klepsch.

„Ich danke der ‚Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR‘, dass sie die Petition an den Bundestag übergeben hat. Damit hat das Thema die notwendige Öffentlichkeit und politische Aufmerksamkeit bekommen. Es ist aus meiner Sicht sehr wertvoll, dass die Betroffenen selbst ihre Stimme erhoben haben – denn sie sprechen aus der eigenen und damit unmittelbaren Erfahrung heraus. Das hilft uns, den politisch Verantwortlichen, bei der Suche nach angemessener Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen“, so die Ministerin weiter.

Vor kurzem wurde eine Vorstudie vorgestellt, die die damalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke, initiiert hatte. Diese Studie hat sich der Frage der wissenschaftlichen Nachprüfbarkeit politischer Motivationen in DDR-Adoptionsverfahren in der Zeit von 1966 bis 1990 gewidmet. Im Ergebnis wird eine Hauptstudie angeraten.

„Ich setze mich für diese Hauptstudie ein, denn es ist wichtig, dass der Bund und die Länder diese gemeinsam auf den Weg bringen. Ziel ist es, eine belastbare Datengrundlage für die strafrechtliche und historische Aufarbeitung zu haben. Dazu benötigen wir diese wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung, weil sie dabei hilft, die Fakten zu kennen“, so Klepsch weiter.

„Unabhängig von der wissenschaftlichen Aufarbeitung wollen wir eine zentrale Anlaufstelle in Sachsen schaffen, wo sich die Betroffenen direkt hinwenden können. Im nächsten Doppelhaushalt haben wir dafür entsprechend Gelder beantragt, um diese Anlaufstelle zu finanzieren“, so die Ministerin.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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