Klarstellung zur Soforthilfe für Kommunen im Vogtland

13.06.2018, 18:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Anlässlich der Berichte einiger Medien über die Soforthilfe der Staatsregierung für die vom extremen Starkregen im Vogtland im Mai 2018 betroffenen Kommunen* weist das Finanzministerium auf Folgendes hin:

Die Mittelverwendung wurde abschließend durch einen Erlass geregelt. Eine Mittelauszahlung an Private ist darin nicht vorgesehen. Die Soforthilfe dient ausschließlich dazu, die Kommunen unverzüglich und unbürokratisch bei den Kosten für die Beräumung zu unterstützen. Sie wird als Bedarfszuweisung in Höhe von 533.445 Euro (Einwohnerzahl der betroffenen Kommunen multipliziert mit 15 Euro) über das Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) an die Kommunen gezahlt.

Die Zuwendung ist zur Beräumung, Beseitigung von Schlamm und dergleichen, zur Instandsetzung von Einrichtungen sowie für sonstige Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Starkregenereignis einzusetzen. Unter diesen Voraussetzungen entscheiden die Gemeinden im eigenen Zuständigkeitsbereich und nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung der Mittel.

Hintergrund:
Die kommunale Soforthilfe aus dem FAG ist eine Hilfe für Kommunen zur Überwindung außergewöhnlicher Belastungen. Neben dieser Maßnahme werden derzeit Hilfen aus anderen Förderprogrammen zur Schadensbeseitigung anhand der Schadenslisten des Landkreises geprüft.

  • Adorf, Bad Elster, Bad Brambach, Markneukirchen, Oelsnitz/Vogtl., Weischlitz und Plauen für den Ortsteil Straßberg

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
Telefon: +49 351 564 40067
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de

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