Amtsgericht Meißen - Einladung zum Fototermin - Wetterfahne wird nach Sturmschaden wieder aufgesetzt

11.07.2018, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vor einigen Wochen wurde ein Teil der Wetterfahne des Amtsgerichts Meißen auf dem Burgberg gefunden. Vermutlich löste es sich bei dem letzten großen Sturmtief „Friederike“. In den vergangenen Wochen wurden die Sturmschäden am Dach sowie an der Wetterfahne fachgerecht behoben.

Am

Freitag, den 13. Juli 2018, von 9 bis 12 Uhr

wird die Wetterfahne wieder auf die Turmspitze gesetzt. Ab 9 Uhr sind Fotos im Hof des Amtsgerichts möglich.

Um die historische Wetterfahne reparieren zu können, wurde durch die Niederlassung Dresden I des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) eine Fachfirma für Spezialhochbauarbeiten beauftragt. Anfang Mai 2018 konnte sie ohne Gerüststellung demontiert und heruntergehoben werden. Gleichzeitig wurde die Dachdeckung der Turmhaube auf weitere Sturmschäden überprüft.

Die Gesamtkosten für Bergung, Reparatur des Turmdaches und der Wetterfahne sowie die Wiedermontage auf dem Dach betragen rund 7.000 Euro. Diese Maßnahme wird finanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Bei dem heute als Amtsgericht genutzten Gebäude handelt es sich um das ehemalige Residenzschloss der Meißner Bischöfe. Besonders eindrucksvoll und als Landmarke weithin sichtbar wird die spätgotische Anlage durch den direkt am Rande des Burgbergs stehenden runden Turm „Liebenstein“ betont. Die auf der Spitze angebrachte Wetterfahne besteht aus vergoldetem Metall. Sie enthält die Jahreszahl 1725, die den Wiederaufbau der Turmhaube nach dem Brand um 1720 symbolisiert.

Fotografen werden gebeten, sich bis zum 12.7.2018 unter Presse@sib.smf.sachsen.de anzumelden.


Kontakt

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Pressesprecher Alwin-Rainer Zipfl
Telefon: +49 351 564 97200
Telefax: +49 351 4510991100
E-Mail: presse@sib.smf.sachsen.de
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