Existenzgründerinnen im Ländlichen Raum erhalten mehr Unterstützung

20.07.2018, 12:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gleichstellungsministerin Petra Köpping: „Neuerungen der überarbeiteten Richtlinie Chancengleichheit unterstützen das Engagement der Träger“

(Dresden, 20. Juli) Seit heute gilt die Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt. Die Novellierung ist in dieser Woche im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.

Die umfassende Überarbeitung der Richtlinie beinhaltet die Anerkennung unbarer Leistungen wie ehrenamtlicher Arbeit als Eigenanteile und die Bewilligung mehrjähriger Projekte. Weitere Änderungen betreffen die Anpassung der Höchstgrenzen der Fördersummen und die Aufnahme von Modellprojekten im Bereich des Gewaltschutzes.

Im Einzelnen sind unter anderem folgende Verbesserungen vorgesehen.

•Existenzgründerinnen im ländlichen Raum können statt bisher 6.000 Euro nun 8.000 Euro Unterstützung beantragen.
•Die Höchstfördersumme bei Gleichstellungsvorhaben mit überregionalem Wirkungskreis steigt von 25.000 auf 35.000 Euro.
•Die Vorhaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden bis 5.000 Euro gefördert, bislang waren es 3.000 Euro.
•Interventions- und Koordinierungsstellen erhalten für Projekte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt statt bisher 44.000 Euro nun 100.000 Euro.
•Die Unterstützung von Täterberatungsstellen verdoppelt sich auf 150.000 Euro und die Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, von Zwangsprostitution und für Betroffene von Zwangsverheiratung können nunmehr bis zu 130.000 Euro Unterstützung beantragen.

Dazu erklärt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: „Die Richtlinie Chancengleichheit dient bereits seit mehreren Jahren der Förderung von Vorhaben zur Umsetzung der Chancengleichheit der Geschlechter und zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt. Mit den Neuerungen möchte ich das so wichtige Engagement der Träger in diesen Bereichen noch besser unterstützen. Denn ihre Arbeit ist entscheidend dafür, dass immer noch bestehende Ungleichheiten und Diskriminierungen abgebaut werden und dafür, dass geschlechtsbezogener Gewalt mit Schutz- und Beratungsangeboten auf hohem Fachstandard begegnet wird.“


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration

Pressesprecherin Alexandra Kruse
Telefon: +49 351 564 54910
Telefax: +49 351 564 54909
E-Mail: pressegi@sms.sachsen.de
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