Sommer, Sonne, Sonnencreme!

20.07.2018, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Barbara Klepsch: Hautkrebsgefahr nicht unterschätzen und Vorsorgeuntersuchungen nutzen

Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch warnt davor, in den Sommerferien die Gefahr durch die Sonne zu unterschätzen. „Jeder Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko. Aktuell kann die UV-Strahlung sehr intensiv sein. Deshalb müssen vor allem Kinder mit ihrer empfindlichen Haut ausreichend geschützt werden und sollten sich nicht zu lange in der Sonne aufhalten“, sagte die Ministerin.

Gemäß dem Gemeinsamen Krebsregister mit Sitz in Berlin nahm Hautkrebs in den vergangenen 20 Jahren stärker zu als andere Tumorerkrankungen. Die Zahl der Patienten mit malignem Melanom hat sich seit den 1980er-Jahren verdreifacht und stagniert seit einigen Jahren auf hohem Niveau. 2015 erkrankten in Sachsen mehr als 555 Männer und 420 Frauen neu an schwarzem Hautkrebs. Insbesondere kurze, intensive UV-Belastungen sind von Bedeutung.

Die Ursache für den Anstieg von Hautkrebs ist aber nicht allein die gestiegene UV-Strahlungsintensität, sondern auch das veränderte Freizeitverhalten. „Wir brauchen zwar Sonne und Licht. Problematisch wird es aber, wenn Hautschäden durch Überdosierung von Sonnenlicht entstehen. Nicht bedeckte Hautpartien sollten deshalb mit einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor von mindestens 25 eingecremt werden und die pralle Sonne zur Mittagszeit vermieden werden“, so die Ministerin. Auch ein Sonnenhut ist bei einem längeren Aufenthalt in der Sonne anzuraten. Neben dem passenden Sonnenschutz erinnert Ministerin Klepsch auch daran, gerade bei starker Hitze ausreichend zu trinken, um nicht zu dehydrieren.

„Erfreulich ist, dass die verbesserte Krebsvorsorge die Heilungschancen erhöht hat. Die Früherkennung ist deshalb besonders wichtig. Ich appelliere, an die Bürgerinnen und Bürger, die Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen“, so Klepsch abschließend.

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut. Ziel ist die frühzeitige Entdeckung des malignen Melanoms, des Basalzellkarzinoms sowie des spinozellulären Karzinoms. Die Untersuchung können Frauen und Männer ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre durchführen lassen. Die Beurteilung eines konkreten Verdachtsfalls auf Hautkrebs ist jederzeit Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Informationen über Krebserkrankungen in Sachsen auf dem neu erschienenen GKR-Krebsatlas unter: https://www.gemeinsames-krebsregister.de/atlas/atlas.html


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