Ermittlungserfolg im Zusammenhang mit einem sogenannten „Geschäftsführer-Betrug“

24.09.2018, 13:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Anfang August 2018 erhielt die Buchhalterin eines mittelständigen Unternehmens in Sachsen eine auf den ersten Blick vom Mailaccount des Geschäftsführers der Firma stammende Email.
In dieser und weiteren folgenden Mails wurde die Frau unter Verpflichtung auf vertrauliche Behandlung der Angelegenheit aufgefordert, eine Finanztransaktion durchzuführen. Ein beauftragter Rechtsanwalt sollte die Mitarbeiterin dabei unterstützen. Konkret ging es um den Kauf von Wertpapieren für eine Firmenübernahme.

Letztlich wurde am gleichen Tag um die Mittagszeit eine Transaktion in Höhe von mehreren hunderttausend Euro vom Konto der Firma auf ein Konto im europäischen Ausland durch die Buchhalterin veranlasst.
Aufgrund später eingetretener Zweifel der Beschäftigten an dem Auftrag offenbarte diese sich der Geschäftsleitung und erstattete nachfolgend Anzeige bei der Polizei. Die Frau ist Opfer eines sogenannten „Geschäftsführer–Betruges“ (CEO Fraud) geworden.

Durch Ermittler des LKA wurden unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer Gutschrift des überwiesenen Betrages auf dem ausländischen Täterkonto und zur Rücküberweisung auf das Konto des Unternehmens in Dresden eingeleitet. Mittels dieser, letztlich erfolgreichen, Maßnahmen konnte zwei Tage nach Tatbegehung die Rücküberweisung des vollen Betrages erreicht werden.

In dem eingeleiteten Verfahren wurden weitere Maßnahmen zur Ermittlung der bis dahin unbekannten Täter ergriffen. Durch Rechtshilfeersuchen und der Zusammenarbeit mit israelischen Ermittlungsbehörden konnten fünf Beschuldigte in Israel festgestellt werden. Die israelischen Behörden führen derzeit die Ermittlungen gegen die Personen.

In diesem Zusammenhang möchte das LKA Sachsen noch einmal auf das Phänomen des „Geschäftsführer-Betruges“, auch CEO-Fraud genannt, aufmerksam machen. In Deutschland ist dieses speziell gegen Unternehmen gerichtetes Betrugsphänomen seit 2013 zu beobachten.

Die Täter täuschen dabei - mittels gefälschter E-Mail-Absenderdaten und verschleierter Telefonnummern – die Identität einer ranghohen Person des Unternehmens (CEO – Chief Executive Officer) vor und
veranlassen autorisierte Mitarbeiter der Buchhaltungs– und Finanzabteilungen, hohe Geldbeträge auf vorgegebene Zielkonten im Ausland zu überweisen. Angeblich geheim zu haltende Transaktionen, etwa im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Übernahme fremder Unternehmen im Ausland, werden dazu häufig als Anlass genannt. Oft geht die erste Kontaktaufnahme einher mit nachfolgenden Anrufen durch angebliche Anwälte, Mitarbeiter von Consultingfirmen oder Behörden. Diese haben das Ziel, beim mutmaßlichen Opfer Vertrauen herzustellen bzw. die Glaubwürdigkeit des Anliegens zu unterstreichen.

Seit 2015 werden auch sächsische Firmen Opfer von CEO-Fraud-Angriffen.

Im Jahr 2015 gab es in Sachsen insgesamt 7 Fälle, davon 3 Vollendet mit einem Schaden in Höhe von 1.259 375,00 Euro.
Im Jahr 2016 gab es in Sachsen insgesamt 21 Fälle, davon 2 Vollendet mit einem Schaden in Höhe von 1.820 795,00 Euro.
Im Jahr 2017 gab es in Sachsen insgesamt 73 Fälle, davon 9 Vollendet mit einem Schaden in Höhe von 1.229 620,00 Euro.
Von Januar 2018 bis August 2018 gab es in Sachsen insgesamt 39 Fälle, davon 7 Vollendet mit einem Schaden in Höhe von
988 209,00 Euro.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche „CEO-Fraud“ rät das Landeskriminalamt Sachsen:

❙ Informieren Sie bei verdächtigen E-Mail Nachrichten, im Sinne des oben beschriebenen Phänomens, Ihre Geschäftsleitung oder einen Vorgesetzten, unabhängig von dem in der E-Mail angedachten oder vorgegebenen Weg.

❙ Überprüfen Sie verdächtige E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise.

❙ In den meisten bekannten Fällen fanden Voraufklärungen im Internet statt. Achten sie deshalb sehr genau darauf, welche Informationen über Ihre Firmenstrukturen und handelnde Personen auf Internetplattformen zu entnehmen sind

❙ Die Täter gehen professionell vor und nutzen auch bei der Annäherung an Ihre Mitarbeiter die üblichen Umgangsformen zwischen Leitungsebene und Mitarbeitern. Auch durch die Verpflichtung zur Verschwiegenheit in den betrügerischen Mails sollten firmeninterne Kotrollmechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden können!

❙ Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und stellen Sie sicher, dass Vorsicht und (eventuell auch unbegründete) Nachfragen nicht negativ bewertet werden!


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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