Wolfsverordnung zur Anhörung freigegeben

18.12.2018, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt stellt Entwurf zum Wolfsmanagement in Sachsen vor

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (18. Dezember 2018) den Entwurf einer Verordnung über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen vorgestellt, den das Sächsische Kabinett zur Anhörung freigegeben hat. Der Freistaat Sachsen war das erste Bundesland, in dem sich Wölfe vor mehr als 20 Jahren selbständig wieder angesiedelt haben. Seitdem gibt es wiederkehrend erhebliche Schäden durch Wolfsrisse in Nutztierherden. Selbst in Ortslagen wurden wiederholt einzelne Wölfe gesichtet. Um die Anwesenheit des Wolfes im Freistaat Sachsen so konfliktarm wie möglich zu gestalten, sollen die Unterstützungsleistungen für Tierhalter verbessert werden und der Umgang mit dem Wolf durch eine neue Wolfsmanagementverordnung rechtssicherer und effizienter gestaltet werden.

Zentrale Regelungen sind:

1. Zulassung der Vergrämung und Entnahme von Wölfen
In definierten Fällen sind in Zukunft die Vergrämung und die Entnahme von Wölfen rechtssicher geregelt. Die Vergrämung ist zum Beispiel zugelassen, wenn sich ein erwachsener Wolf in Siedlungsbereichen aufhält oder sich einem Menschen auf unter 100 Meter nähert, er sich nicht verscheuchen lässt und dadurch das öffentliche Leben gestört wird. Der beste Schutz vor landwirtschaftlichen Schäden durch den Wolf ist ein flächendeckender, präventiver Herdenschutz. Für die Entnahme wird zum Beispiel gelten: Sollte ein Wolf in einem Gebiet mit landwirtschaftlicher Schaf- und Ziegenhaltung von erheblichem Umfang zweimal verbindlich festgelegte Schutzmaßnahmen überwinden und Schafe oder Ziegen töten, können Wölfe entnommen werden.

2. Fortentwicklung des Managementplans für den Wolf
Im Managementplan werden die Ziele des Wolfsmanagements inhaltlich und zeitlich definiert sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schutzmaßnahmen für Nutztiere benannt.

3. Programm zur Besenderung von Wölfen
Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.

4. Konzentration der Zuständigkeiten
Die Rissbegutachtung, die Tierhalterberatung, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit werden beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Für die Entnahme und Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen am besten einschätzen.

Angehört werden sollen neben den kommunalen Spitzenverbänden und den anerkannten Naturschutzvereinigungen in Sachsen die Mitglieder des Wolfsplenums. Im Wolfsplenum arbeiten für den Themenkomplex Wolfsmanagement wichtige Verbände, Vereine und Interessengruppen sowie Vertreter der Wissenschaft und der zuständigen Behörden (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft; Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Landesdirektion Sachsen sowie die sächsischen Landratsämter) zusammen. Ziel ist es, dass die Verordnung im März 2019 in Kraft tritt.

Daneben konnte ein Erfolg auf europäischer Ebene zur besseren Unterstützung des Herdenschutzes verzeichnet werden. Der Freistaat Sachsen wird zukünftig für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen eine Förderung zu 100 Prozent der Kosten gewähren. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft geht davon aus, dass die Europäische Kommission im Laufe des ersten Quartals 2019 die Genehmigung erteilen wird. Ab sofort können die Tierhalter wählen, ob sie den erhöhten Fördersatz beantragen und auf die Bewilligung warten wollen, bis die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt, oder ob sie den aktuell gültigen Fördersatz von 80 Prozent der Nettokosten beantragen und die Bewilligung umgehend nach erfolgter Prüfung des Antrages erhalten. Seit dem Jahr 2015 hat der Freistaat Sachsen bereits 1 472 Wolfspräventionsmaßnahmen mit einem Gesamtmittelvolumen von rund 1,1 Millionen Euro gefördert.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de

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