Sachsens Innenminister zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

29.03.2019, 13:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: „Sachsens Fußballvereine müssen nicht für Polizeieinsätze bezahlen. Bessere Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Verbänden, Polizei und Kommunen bei Risikospielen.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Kosten für einen sicherheitsbedingten Mehraufwand bei Polizeieinsätzen dem Veranstalter grundsätzlich in Rechnung gestellt werden können. Sofern es sich um gewinnorientierte Risikoveranstaltungen handelt.

Dazu erklärt Sachsens Innen- und Sportminister Prof. Roland Wöller:

„Der Freistaat Sachsen wird wie bisher keine Kosten für Polizeieinsätze bei den Vereinen in Rechnung stellen. Die sächsischen Sicherheitsbehörden werden weiterhin auf den Dialog mit den Veranstaltern und den Fußballclubs setzen.

Die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht den konkreten Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht verwiesen hat, zeigt, wie schwierig und komplex jeder Einzelfall ist.

Allerdings muss allen Beteiligten klar sein, dass die Gewährleistung der Sicherheit von Mannschaften und Fans nicht nur eine Aufgabe der Polizei sein kann. Hier sind auch die Fußballvereine, die DFL und der DFB gefordert.

Neben einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, den Verbänden, der Polizei und den Kommunen bei Risikospielen, haben Fußballclubs auch eine Verantwortung die Fanarbeit zu intensivieren. Hass, Gewalt und Rassismuss haben im Sport und im Stadion nichts zu suchen“.


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