Energieeffizienzförderung vereinfacht
14.04.2019, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mit der Richtlinie Energie/2014 des SMWA gewährt der Freistaat kleinen und mittleren Unternehmen unter anderem Zuwendungen für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Speicherung von Energie und zur Errichtung intelligenter Energienetze. Darüber hinaus werden innovative Modellvorhaben gefördert. Nichtinvestive Maßnahmen, wie die Evaluierung von Modellvorhaben oder der Sächsische Gewerbeenergiepass können ebenfalls gefördert werden.
Ab sofort wird das Förderverfahren z.B. für Innenraumbeleuchtungsanlagen (Umrüstung auf LED-Beleuchtung) oder Brennwerttechnik (Heizkesseltausch) vereinfacht. Mithilfe eines Berechnungstools kann der Antragsteller sofort sehen, ob er mit einer Förderung und mit welcher Zuschusshöhe er rechnen kann.
Außerdem wird die Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zukünftig attraktiver gestaltet. Um den Energiepreissteigerungen am Markt zu begegnen und die Unternehmen bei der Modernisierung zu unterstützen, wird die mögliche Förderung angehoben.
Die geförderten Projekte aus der Richtlinie Energie/2014 mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dienen der Einsparung von CO2-Emissionen in Unternehmen. Sie tragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen bei und dienen gleichzeitig der Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen.
Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (www.sab.sachsen.de/energie2014). Die Antragsformulare werden ebenfalls auf dieser Homepage zur Verfügung gestellt.
Die SAB-Hotline beantwortet Ihnen unter der Telefonnummer 0351 4910 4910 gern Fragen zum Antrags- und Förderverfahren.
Für eine fachliche Beratung vor Antragstellung steht Ihnen die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH unter 0351-4910 3179 zur Verfügung.