ÖPNV: Freistaat fördert Erneuerung der Messehaltestelle in Leipzig

19.04.2019, 11:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Für die grundhafte Erneuerung der Gleisanlage im Bereich der Wendeschleife Neue Messe erhält die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) rund 1,5 Millionen Euro Fördermittel. Neben der geplanten Erneuerung der Gleise soll auch die Fahrleitungsanlage angepasst werden und eine technische Umrüstung der Weichensteuerung erfolgen. Durch den schwingungsdämpfenden Aufbau der Gleise und einer Anpassung der Gleisgeometrie werden die Fahrzeuge ruhiger laufen und weniger Lärm erzeugen.

„Immer mehr Menschen im Freistaat nutzen den ÖPNV. Deshalb haben wir auch in diesem Jahr die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle von den Verkehrsunternehmen und Kommunen angemeldeten Investitionsvorhaben in Angriff genommen bzw. fortgeführt werden können, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.“ so Verkehrsminister Martin Dulig. „In Leipzig unterstützt der Freistaat die LVB GmbH neben der Förderung für den Gleisbau insbesondere bei der Beschaffung neuer Stadtbahnwagen. Auf den Fahrgastzuwachs der vergangenen Jahre kann mit einem erweiterten Platzangebot reagiert werden.“

Aufgrund der sehr positiven Entwicklung der Messe Leipzig und den damit einhergehenden steigenden Fahrgastzahlen (+40 Prozent seit 2007) haben sich die Anforderungen an die Gleisanlage in den vergangenen Jahren erhöht. In Spitzenzeiten, z.B. zu Messen mit hoher Außenwirkung, sind 5-Minuten-Takte erforderlich. Die Haltestelle Messegelände dient zudem als Umsteigepunkt zum Busverkehr mit Anbindung an die umliegenden Industrieansiedlungen (z.B. BMW). Mit dem Infrastrukturvorhaben möchte die LVB den gestiegenen Anforderungen gerecht werden. Die Haltestelle Messegelände ist zudem Bestandteil der Teststrecke für ein automatisches Busshuttle zwischen Leipzig und dem BMW-Terminal.

Der Freistaat gewährt der LVB für das Vorhaben Fördermittel in Höhe von ca. 2,24 Mio. Euro – dies sind 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

  • Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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