300.000 Euro für die Sanierung der Schlosskirche Chemnitz

03.05.2019, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Schneider: „Mit ehemaligem DDR-Vermögen bedeutende Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen bewahren“

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat heute der Pfarrerin und Pfarramtsleiterin der Evangelisch-Lutherischen St.-Petri Schlosskirchgemeinde Chemnitz, Gabriele Führer, einen Fördermittelbescheid in Höhe von 300.000 Euro aus Mitteln des für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehenden Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) übergeben. Diese fließen in die Sanierung der Westfassade und des unteren Turmbereichs des Gotteshauses. Hierfür sind Gesamtbaukosten in Höhe von rund 494.000 Euro veranschlagt.

„Nachdem in einem ersten Bauabschnitt bereits die Nordfassade der stadtbildprägenden Schlosskirche umfassend instandgesetzt wurde, steht nun der Realisierung des zweiten Bauabschnittes nichts mehr im Wege. Es ist gut, dass wir mit dem PMO-Vermögen für den Freistaat Sachsen baugeschichtlich und kulturhistorisch bedeutende Denkmale sanieren und sie in neuem Glanze erstrahlen lassen können“, sagte Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider.

Im Rahmen der fünften Tranche aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) haben die ostdeutschen Länder und Berlin einen Betrag von rund 199 Millionen Euro erhalten. Hiervon hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die das Vermögen treuhänderisch verwaltet, dem Freistaat Sachsen einen Betrag von knapp 62 Millionen Euro überwiesen. Damit können Investitionen im Bereich der Erinnerungskultur und Gedenkstätten, des Tourismus oder der sächsischen Museumslandschaft realisiert werden. Mit der Schlosskirche Chemnitz wird eines der ältesten und wertvollsten Kulturdenkmale der Stadt saniert.

In die Sanierung der Nordfassade flossen im Rahmen des ersten Bauabschnitts 139.000 Euro aus Mitteln des Freistaates Sachsen im Rahmen der Kofinanzierung des Denkmalschutz-Sonderprogramms VI der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Der Bund beteiligte sich hier mit 200.000 Euro an den Gesamtbaukosten in Höhe von 401.000 Euro.


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