Rund 57.000 Euro für den SG Kleinnaundorf e.V.

09.05.2019, 16:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wöller: „Die Förderung des Breitensports ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe“

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute einen Fördermittelbe-scheid über 57.425 Euro an den Sportverein SG Kleinnaundorf übergeben. Damit wird genau die Hälfte der benötigten 114.850 Euro durch Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus der investiven Sportförderung finanziert. Die Mittel werden für die Dachsanierung der Kleinnaundorfer Turnhalle benötigt. Durch den Einbau einer 240mm dicken Wärmedämmung sollen künftig auch die Anforderungen der Energie-einsparverordnung (EnEV) erfüllt werden.

„Mit der Sanierung unterstützt der Freistaat die weitere Nutzung der Turnhalle insbesondere durch die SG Kleinnaundorf. Der Verein zeichnet sich durch seine breit gefächerten Sektionen und die sehr gute Nachwuchsarbeit aus. Er ist damit wichtiger Dreh- und Angelpunkt für das gesellschaftliche Zusammenleben im ländlichen Raum“, so Wöller. „Die Förderung des Breitensports ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.“

Der Verein SG Kleinnaundorf besitzt eine überregionale Bekanntheit durch seine international erfolgreiche Tambourelli Sektion. Insgesamt existieren im Verein elf verschiedene Sektionen (Tischtennis, Pilates, 2x Fußball, Aerobic/Fitness, Allgemeine Sportgruppe, Beachvolleyball, Tambourelli, Tanzgruppe, 2x Volleyball) mit insgesamt 203 Mitgliedern. Neben dem Sportverein wird die Turnhalle auch durch die Grundschule Wurgwitz und den Kindergarten „Wurzelzwerge“ genutzt.

Die Sportförderung beläuft sich im laufenden Doppelhaushalt auf die Rekordsumme von mehr als 119 Millionen Euro. Davon entfallen auf dieses Jahr insgesamt 60,3 und auf das nächste Jahr 59 Millionen Euro. Die investive Sportförderung wird mit 23,1 Millionen Euro (2019) bzw. 24 Millionen Euro (2020) unterstützt. Neben der Erhöhung der Fördermittel hat die Staatsregierung zum 1. März 2019 den Fördersatz für alle Sportstätten auf 50 Prozent vereinheitlicht. Zuvor gab es für die sogenannten ungedeckten Sportstätten nur 30 Prozent Förderung.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages
beschlossenen Haushaltes.


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