Diakonissenkrankenhaus Dresden erhält rund 118.000 Euro für Digitalisierung

19.05.2019, 15:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Barbara Klepsch übergibt Fördermittelbescheid

Gesundheitsministerin Barbara Klepsch hat heute (19. Mai 2019) einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 118.000 Euro an das Diakonissenkrankenhaus Dresden übergeben. Die Fördermittel stammen aus der E-Health Richtlinie des Gesundheitsministeriums zur Digitalisierung von Krankenhäusern.

„Die Förderung soll sowohl dem Patienten als auch dem medizinischen Personal zugutekommen. Es geht darum, dank computertechnischer informations- oder kommunikationstechnischer Hilfsmittel Zeit zu sparen, die dann für die Patientenbetreuung zur Verfügung steht. Digitalisierung kann nicht alles leisten, aber sie kann den Ärzten und Krankenpflegern helfen, organisatorische und administrative Prozesse zu vereinfachen. Das wollen wir als Freistaat unterstützen“, so Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.

„Wir freuen uns, dass die Digitalisierung der Krankenhäuser durch das Staatsministerium einen Impuls erfährt und sehen dafür in Deutschland auch einen nicht abschätzbaren Bedarf“, ist sich Dr. Matthias Schröter, Verwaltungsdirektor des Diakonissenkrankenhauses sicher und führt aus: „Im Diakonissenkrankenhaus Dresden wird uns das Geld dabei helfen, unsere IT-Sicherheit auszubauen und Prozesse zu verbessern. So wollen wir etwa die elektronische Verarbeitung von Medikationsplänen und die digitale Spracherkennung einführen. Alle Akteure im Gesundheitswesen sollten ihre Anstrengungen verstärken, um sich in diesem Bereich weiterzuentwickeln und den Anschluss zu anderen Branchen nicht zu verlieren. Die Förderung sehen wir dafür als Anstoß und Ansporn.“

Insgesamt 74 Krankenhäuser im Freistaat Sachsen können sich über zusätzliche Fördermittel für Digitalisierungsmaßnahmen freuen. Sie haben bis Ende April einen Antrag auf Förderung gestellt. Mit den Mitteln können die Krankenhäuser unter anderem technische Hilfsmittel wie medizinisch nutzbare Tablets und tragbare Geräte zur digitalen Übermittlung von Diagnoseparametern anschaffen oder z. B. den Datenverkehr mit Firewalls sichern.

Für jedes Krankenhaus der Regelversorgung und für die Fachkrankenhäuser werden in diesem Jahr knapp 118.000 Euro zur Verfügung gestellt. Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung erhalten rund 235.000 Euro und Krankenhäuser der Maximalversorgung erhalten rund 353.000 Euro. Insgesamt werden in 2019 zusätzliche Mittel im Umfang von 10 Mio. Euro für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt.

Neben der bereits bestehenden Projektförderung von 5 Millionen Euro pro Jahr stehen somit im Doppelhaushalt 2019/2020 jährlich zusätzlich 10 Millionen Euro für die digitale Ertüchtigung sächsischer Krankenhäuser zur Verfügung. Insgesamt sind im laufenden Doppelhaushalt damit 30 Millionen Euro eingeplant.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
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