Staatsanwaltschaft Leipzig führt Ermittlungen nach Busunglück auf A9

21.05.2019, 09:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nach dem schweren Busunfall vom 19.05.2019 auf der Bundesautobahn A9 zwischen den Anschlussstellen Leipzig-West und Bad Dürrenberg als örtlich zuständige Staatsanwaltschaft gegen den Busfahrer (59) ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Nach den bisherigen Ermittlungen besteht zumindest der Anfangsverdacht, dass der Busfahrer den Unfall fahrlässig verursacht hat.

Bei dem Unfall ist eine bisher noch nicht zweifelsfrei identifizierte weibliche Businsassin tödlich verletzt worden. Die übrigen 74 Businsassen sowie der Fahrer wurden bei dem Unfall zum Teil schwer verletzt.

Die Ermittlungen zur Unfallursache und zum Unfallhergang dauern an.

Die Staatsanwaltschaft hat einen Kraftfahrzeugsachverständigen beauftragt, den verunfallten Bus zu untersuchen und zu prüfen, ob eine technische Ursache zum Unfall geführt haben kann oder ob eine solche auszuschließen ist.

Es wurde zudem die Obduktion der Verstorbenen angeordnet, um die Todesursache festzustellen und die Identität der Verstorbenen abschließend zu klären.

Weitere Angaben zu den Ermittlungen sind derzeit nicht möglich.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Leipzig

Pressesprecher Ricardo Schulz
Telefon: +49 341 2136 757
Telefax: +49 341 2136 780
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