Entscheidung im beschleunigten Verfahren

09.09.2019, 15:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Angeklagter wegen Hehlerei verurteilt

Am 3.9.2019 gegen 9.30 Uhr nahmen Beamte der gemeinsamen Fahndungsgruppe der Bundes- und Landespolizei (GFG) an der Raststätte Auerswalder Blick einen ukrainischen Staatsangehörigen fest.
Der Mann war im Besitz eines wenige Tage zuvor auf einem Parkplatz in Köln entwendeten PKW Mazda im Wert von ca. 25.000 EUR, an dem sich niederländische Kennzeichen befanden.

Das Amtsgericht Chemnitz hatte am 4.9.2019 dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren entsprochen und die Hauptverhandlungshaft angeordnet.
Bereits am 9.9.2019 wurde der Angeklagte nun wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Ferner wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von 9 Monaten ausgesprochen.
Im Ergebnis der Beweisaufnahme ist davon auszugehen, dass der Angeklagte in Kenntnis des vorangegangenen Diebstahls das Fahrzeug von einer bislang unbekannten Person übernommen hatte, um dieses für sich zu verwenden oder gewinnbringend weiter zu veräußern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Chemnitz

Pressesprecherin Ingrid Burghart
Telefon: +49 371 453 4341
Telefax: +49 371 453 4901
E-Mail: Ingrid.Burghart@stac.justiz.sachsen.de

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