Baurecht für DVB am Neustädter Markt

06.02.2020, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen genehmigt Ausbau des Gleisdreiecks und neue Haltestellen auf der Augustusbrücke

Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Gleisdreieckes Neustädter Markt inklusive der Errichtung barrierefreier Haltestellen auf der Brückenrampe der Augustusbrücke in Dresden abgeschlossen. Damit verfügt die Vorhabenträgerin – die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) – über Baurecht.

Kernpunkt des sich auf rund 250 Meter Gleislänge erstreckenden Vorhabens ist der grundhafte Ausbau der Verkehrsanlagen an der Brückenrampe der Augustusbrücke sowie im Einmündungsbereich der Kreuzung Große Meißner Straße/Köpckestraße. Dabei werden auf der Rampe zwei 37 Meter lange, barrierefreie Haltestellen errichtet. Für den Radverkehr sind separate Radfahrbahnen vorgesehen. Diese werden im Bereich der Haltestellen angehoben und zwischen den Warteflächen und den Straßenbahngleisen geführt.

Damit zukünftig Stadtbahnwagen mit breiteren Wagenkästen und größerer Fahrgastkapazität über die Augustusbrücke rollen können, wird der Regelgleisachsenabstand auf drei Meter vergrößert. Zudem sind Erneuerungen bzw. Änderungen an der Straßenbeleuchtung, der Fahrleitungsanlage sowie an Anlagen der Ver- und Entsorgung vorgesehen.

Mit dem Vorhaben reagieren die DVB auf die neuen verkehrstechnischen Anforderungen, die sich aus der geplanten Sperrung der Augustusbrücke für den individuellen Autoverkehr ergeben. Die Haltestellenneubauten und die Radfahrbahnen verbessern die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer grundlegend. Mit der Anpassung der Geometrie der Straßenbahngleise wird zudem die Lärmemission der Straßenbahnen verringert.


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