Landtag lehnt AfD-Antrag zur Analyse der Corona-Krise ab

29.04.2020, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sozialministerin Petra Köpping: »Weitgehend überholt und überflüssig«

Die Mitglieder des Sächsischen Landtags haben heute mehrheitlich einen Antrag der AfD-Fraktion zur wissenschaftlichen Analyse der Corona-Krise abgelehnt. Sozialministerin Petra Köpping bezeichnete das umfangreiche Papier als im Wesentlichen überholt und überflüssig: »Wir sind in Sachsen auf einem guten Weg. Eine Vielzahl der im Antrag angesprochenen Maßnahmen werden bereits umgesetzt, wie etwa die Durchführung von mehr Tests. In einer Krise, die dynamisch ist und für die uns die Erfahrung bisher fehlt, haben wir es letztlich in relativ kurzer Zeit geschafft, beispielsweise die Laborkapazitäten zu vergrößern. Andere Vorhaben, wie etwa die Erweiterung der Datenlage mittels erhöhter Meldepflichten, sind schon jetzt in der Umsetzung.«

Um die wissenschaftliche Forschungsbasis zu vergrößern wurden die Gesundheitsämter mit dem Epidemie-Gesetz verpflichtet, schneller und mehr Daten der Corona-Erkrankten zu melden. Daten werden nicht nur landes- sondern auch bundesweit zusammengefasst und auf der Seite des RKI dargestellt. Die Ministerin erinnerte daran, dass mit finanzieller Unterstützung des Sächsischen Wissenschaftsministeriums jetzt die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig und das Uniklinikum Leipzig in zwei Klinischen Studien den Prozess der Immunisierung gegen das Corona-Virus bei älteren Menschen untersuchen und auch die Verbesserung der Therapie von schwer erkrankten Menschen mit Hilfe von Beatmungsgeräten. Mit dem Klinikum St. Georg Leipzig soll in einer dritten Studie die Wirkung bestimmter blutdrucksenkender Medikamenten auf den Verlauf der Covid-19-Erkrankung untersucht werden.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die oft harten Einschränkungen entscheidend dazu beigetragen hätten, dass sich das Coronavirus in Sachsen nicht so rasant und mit so gravierenden Auswirkungen wie beispielsweise in Italien ausgebreitet habe. »Eine Prüfung möglicher Lockerungen erfolgt regelmäßig auf breiter fachübergreifender Basis auf Landes- und Bundesebene und unter Einbeziehung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dabei fließen Überlegungen ein, welche Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar sind, aber auch, welche Folgen bedacht werden müssen und verantwortbar sind.«

Petra Köpping mahnte angesichts nachvollziehbarer und dringender Wünsche wie der Öffnung von Einkaufszentren und größerer Geschäften zu Zurückhaltung: »Durch einen steten Kundenstrom und Gedränge vor Sonderangeboten und lange Schlangen vor den Kassen sind Abstandsgebote schwer einzuhalten.« Hier müsse mit Augenmaß und Vorsicht vorgegangen werde. Auch bei der Öffnung von Kindertagesstätten für alle Kinder sei Vorsicht geboten. Dennoch arbeite die Staatsregierung seit Schließung der Einrichtungen an Konzepten zu deren Wiedereröffnung. Grundlage bildeten dabei vor allem die vorliegenden Erkenntnisse und Informationen der Ressorts, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Sachgrundlage gehörten auch die wichtigen Punkte Hygiene, Distanz und die Interessen der berufstätigen Eltern.


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